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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Idiotentest“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.08.2022
- 3 M 65/22 -
Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad auf gemeinsamen Fuß- und Radweg im Glauben Fußweg zu befahren rechtfertigt Anordnung zur Beibringung eines MPU-Gutachtens
Fehlende Begutachtung begründet Entzug der Fahrerlaubnis
Begeht ein Radfahrer eine Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,85 Promille auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg im Glauben, einen Fußweg zu benutzen, rechtfertigt dies gemäß § 13 Nr. 2c FeV die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Kommt der Radfahrer dieser Pflicht nicht nach, kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2021 wurde ein Radfahrer in Sachsen-Anhalt dabei erwischt, wie er unter Alkoholeinfluss einen gemeinsamen Fuß- und Radweg befuhr. Er wies eine Blutalkoholkonzentration von 1,85 Promille auf. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete aufgrund dessen die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an. Da der Radfahrer dieser Aufforderung nicht nachkam, entzog ihm die Behörde mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnisse für die Klassen AM, A1, A, B und L. Dagegen richtete sich der Eilantrag des Radfahrers.Das Verwaltungsgericht Magdeburg lehnte den Eilantrag des Radfahrers... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 21.08.2022
- 4 L 746/22.KO -
Zur Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils für die Fahrerlaubnisbehörde nach Trunkenheitsfahrt
Verwaltungsgericht Koblenz lehnt Eilantrag ab
Ein strafgerichtliches Urteil entfaltet für die Fahrerlaubnisbehörde hinsichtlich der Frage der Fahreignung keine Bindungswirkung, wenn im Strafverfahren die Fahreignung nicht eigenständig geprüft und bejaht worden ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte einen Eilantrag gegen die Fahrerlaubnisentziehung ab.
Die Antragstellerin wurde nach einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,83 Promille wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt. Im amtsgerichtlichen Urteil wurde zudem die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet. Das Landgericht stellte daraufhin im Rechtsmittelverfahren fest, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis entfalle, da es die Ungeeignetheit der Antragstellerin... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25.04.2022
- 11 CS 21.2988 -
Untersagung des Führens von Fahrrädern wegen Missachtung der Anordnung zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach Trunkenheitsfahrt
Sturz von Fahrrad mit BAK von 1,8 Promille
Ergeht gegen ein Fahrradfahrer die Anordnung zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, weil er mit einer BAK von 1,8 Promille vom Fahrrad stürzte, und missachtet er die Anordnung, kann ihm das Führen von Fahrrädern im öffentlichen Straßenraum mit sofortiger Wirkung untersagt werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im September 2020 stürzte in Bayern ein Fahrradfahrer und zog sich dabei eine Platzwunde zu. Eine Blutprobe ergab eine BAK von 1,8 Promille. Wegen des Vorfalls wurde er wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt verurteilt. Zudem verlangte die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Nachdem... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.05.2022
- UF 225/21 -
OLG Frankfurt am Main zur Beurteilung der Kindeswohlgefährdung bei Rückführung eines kurz nach der Geburt in Obhut genommenen Kindes
Keine Rückführung eines Pflegekindes zu Herkunftseltern ohne psychologisches Gutachten
Die Beurteilung, ob die Rückführung eines kurz nach der Geburt in Obhut genommenen Kindes zu seinen Herkunftseltern zu einer Kindeswohlgefährdung führt, bedarf regelmäßig eines psychologischen Gutachtens. Dies gilt insbesondere, wenn sich das Jugendamt und der Verfahrensbeistand des Kindes sich gegen eine Kindesrückführung aussprechen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hob deshalb einen Beschluss des Amtsgerichts auf, mit welchem u.a. der Antrag der Pflegeeltern auf Anordnung des Verbleibes des Kindes bei ihnen zurückgewiesen worden war.
Das betroffene und im Jahr 2020 geborene Kind ist die zweite Tochter der nicht miteinander verheirateten Kindeseltern, die über das gemeinsame Sorgerecht verfügten. Die ältere Schwester war bereits unmittelbar nach der Geburt in Obhut genommen und die u.a. eingerichtete Amtspflegschaft später gerichtlich bestätigt worden. Auch das betroffene Kind war bereits wenige Tage... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.04.2022
- 3 C 9.21 -
Führerscheinentzug nach unverschuldetem Unfall bei Trunkenheit ist rechtens
Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch bei nicht Ahndung einer als Ordnungswidrigkeit einzustufende Zuwiderhandlung notwendig
Die Fahrerlaubnisbehörde darf auch dann wegen wiederholter Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auffordern, wenn eine als Ordnungswidrigkeit einzustufende Zuwiderhandlung nicht geahndet worden ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger wandte sich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis. Ihm war 2008 und 2009 vom Strafgericht wegen Trunkenheitsfahrten mit Blutalkoholkonzentrationen (BAK) von 1,4 und 1,48 Promille jeweils die Fahrerlaubnis entzogen worden. Aufgrund eines positiven medizinisch- psychologischen Gutachtens wurde ihm im Juni 2016 die Fahrerlaubnis wiedererteilt. Am 1. September 2017 wurde... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15.03.2021
- 11 CS 20.2867 -
Trunkenheitsfahrt auf Parkplatz eines Einkaufscenters stellt Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr dar
Pflicht zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
Wer auf dem Parkplatz eines Einkaufscenters eine Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,63 Promille begeht, ist gemäß § 13 Nr. 2 c) FeV zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verpflichtet. Denn in diesem Fall liegt das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr vor. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Dezember 2018 wurde ein Autofahrer dabei ertappt, wie er betrunken auf einem Parkplatz eines Einkaufscenters in Crimmitschau mit seinem Pkw fuhr. Er hatte dabei eine Blutalkoholkonzentration von 1,63 Promille. Da er sich nachfolgend weigerte, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.12.2020
- 3 C 5.20 -
BVerwG kippt Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt
Kein Radfahrverbot nach tilgungsreife Trunkenheitsfahrt
Ist die Frist für die Tilgung der strafgerichtlichen Ahndung der Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad im Fahreignungsregister abgelaufen, darf die Annahme fehlender Radfahreignung nicht darauf gestützt werden, dass der Betroffene ein vor Ablauf der Tilgungsfrist gefordertes Fahreignungsgutachten nicht beigebracht hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Nachdem er am 8. Juni 2013 mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,88 Promille auf einem Fahrrad am Straßenverkehr teilgenommen hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht München mit rechtskräftigem Strafbefehl vom 4. Juli 2013 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 und 2 StGB) zu einer Geldstrafe.Als er auch der erneuten Aufforderung der Beklagten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 12.03.2019
- 11 CS 18.2278, 11 C 19.504 -
Kein Anspruch des Verkehrsteilnehmers auf Übernahme der Kosten für medizinisch-psychologisches Gutachten bzw. deren Vorfinanzierung
Fahrerlaubnisentziehung wegen fehlender Begutachtung aufgrund unzureichender finanzieller Mittel
Ein Verkehrsteilnehmer hat gegen die Fahrerlaubnisbehörde keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein medizinisch-psychologisches Gutachten oder auf deren Vorfinanzierung. Kann der Verkehrsteilnehmer das Gutachten aufgrund unzureichender finanzieller Mittel nicht einreichen, kann dies die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2018 wurde einem Autofahrer mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen, weil er nicht der Aufforderung der Fahrerlaubnisbehörde nachkam, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzureichen. Dagegen richtete sich sein Eilantrag. Er führte an, dass er aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht in der Lage sei, das Gutachten... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.04.2019
- BVerwG 3 C 13.17, BVerwG 3 C 14.17, BVerwG 3 C 7.18, BVerwG 3 C 2.18, BVerwG 3 C 8.18, BVerwG 3 C 9.18 -
Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen Gebot des Trennens von Konsum und Fahren führt nicht unmittelbar zu Fahrerlaubnisentziehung
Fahrerlaubnisbehörden sind aber zur Klärung der Fahreignung zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens berechtigt
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnisbehörde bei einem gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, der erstmals unter der Wirkung von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt hat, in der Regel nicht ohne weitere Aufklärung von fehlender Fahreignung ausgehen und ihm unmittelbar die Fahrerlaubnis entziehen darf. In solchen Fällen haben die Fahrerlaubnisbehörden gemäß § 46 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung der durch diese Fahrt begründeten Zweifel an der Fahreignung zu entscheiden.
In den beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahren war bei Verkehrskontrollen jeweils festgestellt worden, dass die Kläger, die gelegentliche Cannabiskonsumenten waren, trotz vorangegangenen Konsums ein Kraftfahrzeug geführt hatten. Aufgrund der ermittelten Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC), dem psychoaktiven Cannabiswirkstoff, im Blutserum von 1 ng/ml oder mehr gingen... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.09.2018
- BVerwG 3 C 31.16 -
Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B kann durch nachträgliche Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C geheilt werden
Durch Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klasse C im EU-Ausland sind in Deutschland durch Verkehrsverstoß begründete Fahreignungszweifel überholt
Mit der Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C (Lkw) wird die Fahreignung des Inhabers bestätigt; diese Bestätigung umfasst auch die hierfür vorausgesetzte Eignung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B (Pkw). Der Inhaber eines EU-Führerscheins der Klassen B und C darf deshalb auch dann Kraftfahrzeuge dieser Klassen im Bundesgebiet führen, wenn ihm vor Ausstellung des EU-Führerscheins der Klasse C wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis der Klasse B entzogen worden war und er in Deutschland nicht nachgewiesen hatte, wieder fahrgeeignet zu sein. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist lettischer Staatsangehöriger und seit 1997 im Besitz einer Fahrerlaubnis für die Klasse B. Wegen einer Trunkenheitsfahrt bei einem Besuchsaufenthalt in Deutschland verurteilte ihn ein deutsches Strafgericht im Jahr 2002 zu einer Geldstrafe, entzog ihm die Fahrerlaubnis und ordnete eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis... Lesen Sie mehr
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