Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 29.04.2015
- 9 L 578/15 -
Abitur mit 16 rechtfertigt keine Notenverbesserung für Zulassung zum Medizinstudium
Eigene Willensentscheidung des Schülers zum frühen Abitur rechtfertigt keinen Nachteilsausgleich
Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass ein bereits im Alter von 16 Jahren abgelegtes Abitur keine Notenverbesserung für die Zulassung zum Medizinstudium rechtfertigt. Das Gericht lehnte mit dieser Entscheidung den einen Antrag ab, die Westfälische Wilhelms-Universität Münster im Wege der einstweiligen Anordnung dazu zu verpflichten, eine Studienanwärterin vorläufig zu dem auf das Sommersemester 2015 bezogenen fachspezifischen Studierfähigkeitstest der medizinischen Fakultät einzuladen.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens bestand 2014 im Alter von 16 Jahren das
Hochschule lehnt Einladung zum Auswahlverfahren und Notenverbesserung ab
Die
Verbesserung der Abitur-Durchschnittsnote im Wege des Nachteilsausgleichs kommt im vorliegenden Fall nicht in Betracht
Das Verwaltungsgericht Münster hat dem Antrag nicht entsprochen. Zur Begründung führte das Gericht aus, das dem angeführten, in Relation zu Mitschülern gesehen deutlich jüngeren Lebensalter der Antragstellerin keine im vorliegenden Zusammenhang relevante Bedeutung beigemessen werden könne. Eine Verbesserung der Durchschnittsnote im
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- Studienplatzvergabe darf allein nach Abiturnotendurchschnitt erfolgen
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 04.05.2007
[Aktenzeichen: Vf. 9/VII/06]) - Uni Münster darf Medizinstudenten vorläufig allein nach Abiturnote auswählen
(Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 20.01.2006
[Aktenzeichen: 9 L 1071/05])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20991
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss20991
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.