Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 21.09.2016
- M 5 E 16.2726 -
Brustimplantate kein Hinderungsgrund für Polizeidienst
Erhöhtes Verletzungsrisiko durch Brustimplantate im Polizeidienst nicht ersichtlich
Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass Brustimplantate nicht am Polizeidienst hindern. Damit gab das Gericht dem Eilantrag einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst statt und verpflichtete den Freistaat Bayern, diese vorläufig (bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Klage, M 5 K 16.2730) in den Vorbereitungsdienst einzustellen.
Im zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte die Personalstelle des Polizeipräsidiums München die Einstellung einer Frau abgelehnt, da sich die
Frühpensionierung oder erhebliche Ausfallzeiten durch Einschränkungen wegen Brustimplantaten nicht wahrscheinlich
Nach vorläufiger Prüfung folgte das Verwaltungsgericht München in seiner Eilentscheidung der fachärztlichen Stellungnahme eines plastischen Chirurgen, wonach im Fall der Antragstellerin unter Berücksichtigung der konkreten Beschaffenheit der verwendeten Implantate (schnittfestes, hochmodernes Implantatmaterial) sowie deren Platzierung (unterhalb der Muskeln) kein erhöhtes Verletzungsrisiko im
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2016
Quelle: Verwaltungsgericht München/ra-online
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23195
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss23195
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.