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Mittwoch, 17. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Brustvergrößerung“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.08.2022
- L 16 KR 344/21 -

Gesetziche Krankenversicherung muss keine Brustvergrößerung aus psychischen Gründen übernehmen

LSG Niedersachsen-Bremen lehnt Antrag ab - Trend zu mehr ästhetischen Operationen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) keine Brustvergrößerung aus psychischen Gründen übernehmen muss.

Geklagt hatte eine 52-jährige Frau aus dem Landkreis Hildesheim. Schon als 26-jährige ließ sie eine ästhetische Brustvergrößerung mit Kochsalzimplantaten vornehmen. Als sie wegen eines undichten Implantats beim Frauenarzt war, wurde eine Brustkrebserkrankung diagnostiziert, so dass beide Implantate entfernt werden mussten. Zwei Jahre nach der Operation beantragte sie eine neue und berief sich zur Begründung auf psychische Belastungen. Es könne von ihr nicht verlangt werden, sich mit einer Situation zufrieden zu geben, die nicht der Ästhetik des weiblichen Körpers entspreche. Sie müsse keine Akzeptanz durch eine lange Therapie entwickeln, wenn es... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.10.2021
- L 4 KR 417/20 -

Lipofilling statt Silikonimplantat - Krankenkasse muss auch Folge-OP zahlen

LSG Niedersachsen-Bremen gibt Klage statt

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach der Bewilligung einer Brustoperation auch die notwendige Folge-OP tragen muss.

Zugrunde lag das Verfahren einer 33-jährigen Frau aus Friesland. Anlagebedingt hatte sie eine einseitige, tubuläre Fehlbildung der Brust. Zur Korrektur der Asymmetrie wurde 2017 eine Transplantation von Eigenfett aus Unterbau und Flanken vorgenommen und von der Kasse bezahlt. Ein halbes Jahr später zeigte sich bei einer Verlaufskontrolle, dass der Seitenunterschied noch nicht vollständig... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.06.2018
- 7 U 96/17 -

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen fehlerhaften PIP-Brustimplantaten

TÜV Rheinland war als Zertifizierer nicht zur Durchführung unangekündigter Kontrollen verpflichtet

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Frau, der fehlerhafte Brustimplantate des französischen Herstellers PIP implantiert wurden, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen einen deutschen Zertifizierer und eine französische Versicherung geltend machen kann.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls nahm den mit der europarechtlichen Zertifizierung der Herstellerfirma betrauten TÜV Rheinland sowie die französische Versicherung des mittlerweile liquidierten französischen Brustimplantatherstellers PIP auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch.Der TÜV Rheinland führte seit 1997 bis 2010 bei der Firma PIP angekündigte... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.03.2018
- OVG 4 B 19.14 -

Maßvolle Brustvergrößerung steht Aufnahme in den mittleren Dienst der Berliner Schutzpolizei nicht entgegen

Gutachten verneint Wahrscheinlichkeit von Gesundheits­problemen durch Materialermüdung bei modernen Brustimplantaten

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Bewerberin für den Polizeidienst auch nach einer maßvollen Brustvergrößerung in den mittleren Dienst der Berliner Schutzpolizei aufgenommen werden kann.

Im zugrunde liegenden Verfahren lehnte die Polizeibehörde die Bewerbung ab, weil sie befürchtet, die Bewerberin könnte entweder im Polizeieinsatz durch Gewalteinwirkungen, die zur Beschädigung der Brustimplantate führen, oder durch Materialermüdung ernsthafte Gesundheitsprobleme erleiden und deshalb vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit pensioniert werden.Das Oberverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.06.2017
- VII ZR 36/14 -

Kein Anspruch auf Schadensersatz im Skandal um minderwertige Brustimplantate

TÜV Rheinland musste keine unangemeldeten Inspektionen durchführen

Der Bundesgerichtshof hat im Skandal um die mit minderwertigem Industriesilikon versehenen Brustimplantate einen Schadens­ersatz­anspruch für Geschädigte verneint. Nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs war der TÜV Rheinland nicht verpflichtet, unangemeldete Inspektionen durchzuführen, Produkte zu prüfen und/oder Geschäftsunterlagen zu sichten, da keine Hinweise vorlagen, dass das Medizinprodukt die Anforderungen der Richtlinie 93/42 nicht erfüllt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ließ sich am 1. Dezember 2008 in Deutschland Silikonbrustimplantate einsetzen, die von einem in Frankreich ansässigen Unternehmen, das zwischenzeitlich in Insolvenz gefallen ist, hergestellt worden waren. 2010 stellte die zuständige französische Behörde fest, dass bei der Herstellung der Brustimplantate entgegen dem Qualitätsstandard minderwertiges... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 16.02.2017
- C-219/15 -

EuGH zur Haftung des TÜV Rheinlands für Brustimplantate aus minderwertigem Industriesilikon

Prüfstellen trifft keine generelle Pflicht zur unangemeldeten Produktprüfung

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Prüfstellen wie der TÜV Rheinland keine generelle Pflicht trifft, für Medizinprodukte wie Brustimplantate unangemeldete Inspektionen durchzuführen, die Produkte zu prüfen und/oder Geschäftsunterlagen des Herstellers zu sichten.

Frau Elisabeth Schmitt ließ sich im Jahr 2008 in Deutschland Brustimplantate einsetzen, die in Frankreich hergestellt worden waren. Nachdem die französischen Behörden im Jahr 2010 festgestellt hatten, dass der französische Hersteller Brustimplantate unter Verwendung von Industriesilikon herstellte, das nicht den geltenden Qualitätsstandards entsprach, ließ sich Frau Schmitt ihre Implantate... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 23.11.2016
- 1 K 2166/14 -

Brustimplantate stellen keinen Hinderungsgrund für Einstellung in den Polizeidienst dar

Unterhalb der Brustmuskeln getragene hochwertige Silikon­gel­implantate stellen Eignung für Polizei­vollzugs­dienst nicht infrage

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen, eine Bewerberin sei wegen ihrer Brustimplantate gesundheitlich für den Polizeidienst nicht geeignet, rechtswidrig war.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Rechtsstreits, die aus kosmetischen Gründen Brustimplantate trägt, hatte sich im Oktober 2013 für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen beworben. Die polizeiärztliche Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass sie für den Polizeidienst untauglich sei. Insbesondere bei körperlichen Gewaltanwendungen könne ein Reißen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 21.09.2016
- M 5 E 16.2726 -

Brustimplantate kein Hinderungsgrund für Polizeidienst

Erhöhtes Verletzungsrisiko durch Brustimplantate im Polizeidienst nicht ersichtlich

Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass Brustimplantate nicht am Polizeidienst hindern. Damit gab das Gericht dem Eilantrag einer Bewerberin für den Polizei­vollzugs­dienst statt und verpflichtete den Freistaat Bayern, diese vorläufig (bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Klage, M 5 K 16.2730) in den Vorbereitungsdienst einzustellen.

Im zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte die Personalstelle des Polizeipräsidiums München die Einstellung einer Frau abgelehnt, da sich die Bewerberin im Februar 2015 aus kosmetischen Gründen zwei Brustimplantate hatte einsetzen lassen. Nach Ansicht des Polizeiarztes ist damit die gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr gegeben. Insbesondere beim Selbstverteidigungstraining... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 01.04.2016
- S 13 KR 293/14 -

Anspruch auf Angleichung unterschiedlicher Brüste besteht nur bei entstellender Wirkung

Patientin hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Vergrößerung einer normal entwickelten Brust

Das Sozialgericht Darmstadt hat entschieden, dass eine Versicherte nur dann einen Anspruch auf Kostenübernahme für Angleichung unterschiedlicher Brüste hat, wenn die Behandlung aufgrund einer entstellenden Wirkung explizit notwendig ist. Zieht sich die Versicherte eine Krankheit vorsätzlich selbst zu, darf die Krankenkasse nach den gesetzlichen Vorschriften die Versicherten an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen.

Die 27 Jahre alte Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls litt seit ihrer Pubertät an einer zu klein ausgebildeten rechten Brust. Die Beklagte erkannte an, dass es sich dabei um eine entstellende Störung handelte. Die Behandlung sollte in zwei Schritten erfolgen. Zunächst sollte die rechte Brust mit einem Expander im Vergleich zur linken Seite übergroß erweitert werden. In einem... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.04.2015
- VII ZR 36/14 -

Schadensersatz wegen minderwertigen Silikonimplantaten: BGH erbittet Vorabentscheidung und Auslegung der Richtlinie über Medizinprodukte durch EuGH

EuGH soll Umfang der Über­wachungs­pflichten von Prüfstellen klären

Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union drei Fragen zur Auslegung der Richtlinie über Medizinprodukte vorgelegt. In dem Verfahren ging es um Brustimplantate, die mit einem minderwertigen Industriesilikon hergestellt wurden und die Frage des Umfangs der Über­wachungs­pflichten der Prüfstellen sowie den Schutz potentieller Patientinnen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ließ sich am 1. Dezember 2008 in Deutschland Silikonbrustimplantate einsetzen, die von einem in Frankreich ansässigen Unternehmen, das zwischenzeitlich in Insolvenz gefallen ist, hergestellt worden waren. Im Jahr 2010 stellte die zuständige französische Behörde fest, dass bei der Herstellung der Brustimplantate entgegen dem Qualitätsstandard... Lesen Sie mehr




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