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Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 16.11.2018
- 3 L 1099/18.MZ -
Abgasskandal: Betriebsuntersagung für Fahrzeug bei verweigertem Austausch der unzulässigen Abschalteinrichtung zulässig
Software-Update darf nicht aus Gründen der Beweisführung im Zusammenhang mit angestrengten Zivilklagen gegen Fahrzeughersteller und Händler abgelehnt werden
Weigert sich ein Fahrzeughalter, an seinem Dieselfahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen, kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls ist Halter eines PKW der Marke Seat, der mit einem
VG erklärt Betriebsuntersagung für zulässig
Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Eilantrag gegen die Zulassungsbehörde im Kern ab. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
- Betriebsuntersagung eines Pkw mit nicht nachgerüstetem Dieselmotor rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 21.06.2018
[Aktenzeichen: VG 10 L 303/18]) - Abgasskandal: Betriebsuntersagung eines Dieselfahrzeugs nach verweigerter Durchführung eines Software-Updates rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 27.04.2018
[Aktenzeichen: 8 K 1962/18])
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Dokument-Nr. 26711
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