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Verwaltungsgericht Magdeburg, Beschluss vom 17.08.2009
- 3 B 211/09 MD -
VG Magdeburg: Entzug eines Jagdscheines wegen Tötung eines Wolfes rechtmäßig
Verstoß gegen arten- und naturschutzrechtliche Vorschriften
Das Erschießen eines Wolfes auf einer Ansitzjagd stellt einen gröblichen Verstoß gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit dar. Ein Antrag eines Jägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den sofortigen Entzug seines Jagdscheines wird daher zurückgewiesen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg.
Ein
Jäger muss konkrete Vorschriften beachten
Das Gericht folgte dieser Maßnahme im Wesentlichen mit der Begründung, dass ein
Sofortiger Entzug des Jagdscheines gerechtfertigt
Aus diesen Gründen sowie im Interesse der Gefahrenabwehr sei auch unter Berücksichtigung der weitreichenden Folgen für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.09.2009
Quelle: ra-online, VG Magdeburg
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Dokument-Nr. 8416
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