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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 09.09.2015
2 L 2072/15 -

Flüchtlings­unterkunft in Köln-Rondorf darf gebaut werden

Unzumutbare Lärmimmissionen nicht zu erwarten

Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag mehrerer Anwohner gegen den Bau einer Flüchtlings­unterkunft abgelehnt.

Im zugrunde liegenden Streitfall machten mehrere Anwohner (Antragsteller) geltend, dass der Bau einer Unterkunft für ca. 150 Flüchtlinge am Merlinweg in Köln-Rondorf gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstoße. Es sei mit erheblichen Lärmimmissionen zu rechnen, die ihnen im reinen Wohngebiet nicht zumutbar seien.

Geplante Flüchtlingsunterkunft liegt nicht in reinem Wohngebiet

Dem ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die geplante Flüchtlingsunterkunft nicht in einem reinen Wohngebiet liege. Die Antragsteller hätten keinen Anspruch darauf, dass auch die an das reine Wohngebiet angrenzende Fläche nicht mit einer Flüchtlingsunterkunft bebaut werde. Denn der Anspruch auf Gebietserhaltung beziehe sich nur auf das Wohngebiet selbst. Ferner könne nicht festgestellt werden, dass die geplante Unterkunft für die Grundstücke der Antragsteller unzumutbare Lärmimmissionen mit sich bringen werde.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

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Kommentare (6)

 
 
Armin schrieb am 11.09.2015

Unterlassen Sie doch die rechtspolemische Hetze, es bringt ohnehin nichts - wenn Ihr in der Situation der Flüchtlinge wärt, wärt Ihr doch auch froh, wenn man euch hilft ...

Ob der Staat genugt tut und seinen Pflichten vollständig nachkommt, ist die viel wichtigere Fragestellung ...

Frank antwortete am 12.09.2015

SIE sind doch hier der "Polemiker...und noch dazu ein niveauloser...Sie wollen alle Meinungen unterdrücken, die nicht nicht "pro Flüchtlinge" ausfallen, was für ein Demokratieverständnis. Ich würde ja gern mal wissen, was Sie unter "rechts" verstehen und empfehle Ihnen einen Beitrag von Götz Aly, erschienen als Kolumne im "Neuen Deutschland" zum Thema "waren die Nationalsozialisten links". Viele Gesetze wie Mieterschutz oder der 1. Mai als Feiertag kommen nämlich aus dieser Ecke, also aufgepaßt.

Wer diese ganzen Flüchtlinge, die sich einen Dreck um bestehende Gesetze scheren, wie man angesichts der Bilder aus Ungarn sieht, hier will, soll sie bitte in den eigenen vier Wänden beherrbergen und das selbst bezahlen! Das Recht auf politisches Asyl sehe ich hier seitens der herrschenden Politik als mißbraucht an.

Lars antwortete am 12.09.2015

Nichts für ungut, aber die Art, wie Sie diskutieren und die Argumente ähneln denen aus der rechtsradikalen Ecke frappierend.

feo schrieb am 11.09.2015

Man braucht nicht mehr zu KLAGEN, denn es wird immer das gleiche Urteil gefällt.

s.mueller schrieb am 11.09.2015

so wird doch IMMER geurteilt...

"mami der nation will doch nur das "beste"...

fragt sich nur fuer "WEN"...

was wuerde "MUTTI" sagen, wenn die unterkuenfte DIREKT vor iher "mietwohnung" oder vor dem "reichstag" ("REICH"? das zweite wohl, dass ja immer noch verleugnet wird") entstehen..,

oh, dann erfolgt der "aufschrei"..

siehe NSA... als "MUTTI" abgehoert wurde....

es geht doch augenscheinlich immer danach, was unsere "VOLKSVERTRETER" gerne "vertreten" wollen...

dass menschen, die jahrzehnte auf ihr "hab&gut" sparten,dieses nun aber nun durch entscheidungen von "merkwuerdig, sabberel&CO"nun mal fix 70% an wert verlieren.ist doch der "MUTTI&ihrem dickem nebenbuhler" voellig wurst..betrifft sie ja nicht...

warum nimmt denn angela keine fluechtlinge auf...?

und "SIGGI", der doch sicher genug platz (im kopf und auch in seiner villa) hat?????

oh jeh...

Wilhelm Herbi antwortete am 11.09.2015

Selbsthilfe ist die beste Hilfe!!

Wie ist das mit Selbstjustiz, auch so wirkungsvoll??

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