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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 28.05.2014
10 K 6788/12 -

Verweigerte Einbürgerung wegen Verdachts der Unterstützung einer Terrororganisation gerechtfertigt

Der Einbürgerung entgegenstehender gesetzlicher Aus­schluss­tat­bestand ist bereits bei "Sicherheits­gefährdungs­verdacht" erfüllt

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Stadt Bonn die Einbürgerung eines somalischen Staatsangehörigen zu Recht abgelehnt hat. Das Gericht stützte sich dabei auf die im laufenden Gerichtsverfahren bekannt gewordene Anhaltspunkte, wonach der Kläger eine ausländische Terrororganisation unterstützt hat.

Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Verwaltungsgericht Köln aus, dass während des Klageverfahrens tatsächliche Anhaltspunkte bekannt geworden seien, die die Annahme rechtfertigten, dass der Kläger die u.a. für Attentate und Selbstmordanschläge im Ausland verantwortliche somalische Terrororganisation al-Shabaab unterstützt habe. Er habe als Imam, also als religiös-politisches Oberhaupt der islamischen Gemeinschaft, engen, teilweise auch privaten Kontakt zu verschiedenen Personen gepflegt, die nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden später nach Somalia ausgereist seien und sich dort der al-Shabaab angeschlossen hätten. Dies lege nahe, dass der Kläger auf die Radikalisierung der Personen Einfluss gehabt und ihren Entschluss, auszureisen und sich der Terrororganisation anzuschließen, hervorgerufen oder verstärkt habe.

Sicherheitsgefährdungsverdacht für Einbürgerungsverweigerung ausreichend

Der einer Einbürgerung des Klägers entgegenstehende gesetzliche Ausschlusstatbestand sei schon bei einem "Sicherheitsgefährdungsverdacht" erfüllt und setze nicht voraus, dass die Unterstützungshandlungen auch tatsächlich nachgewiesen seien.

Kläger könnte Lebensunterhalt seiner Familie nicht ohne Sozialleistungen sicherstellen

Eine Einbürgerung sei außerdem auch deshalb ausgeschlossen, weil der Kläger den Lebensunterhalt seiner Familie nicht ohne Sozialleistungen sicherstellen könne und ausreichende Erwerbsbemühungen nicht nachgewiesen habe.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

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Dokument-Nr.: 18294 Dokument-Nr. 18294

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