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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 28.05.2014
- 10 K 6788/12 -
Verweigerte Einbürgerung wegen Verdachts der Unterstützung einer Terrororganisation gerechtfertigt
Der Einbürgerung entgegenstehender gesetzlicher Ausschlusstatbestand ist bereits bei "Sicherheitsgefährdungsverdacht" erfüllt
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Stadt Bonn die Einbürgerung eines somalischen Staatsangehörigen zu Recht abgelehnt hat. Das Gericht stützte sich dabei auf die im laufenden Gerichtsverfahren bekannt gewordene Anhaltspunkte, wonach der Kläger eine ausländische Terrororganisation unterstützt hat.
Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Verwaltungsgericht Köln aus, dass während des Klageverfahrens tatsächliche Anhaltspunkte bekannt geworden seien, die die Annahme rechtfertigten, dass der Kläger die u.a. für Attentate und Selbstmordanschläge im Ausland verantwortliche somalische
Sicherheitsgefährdungsverdacht für Einbürgerungsverweigerung ausreichend
Der einer
Kläger könnte Lebensunterhalt seiner Familie nicht ohne Sozialleistungen sicherstellen
Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Rücknahme der Einbürgerung eines al-Qaida-Terrorhelfers gerechtfertigt
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 27.11.2012
[Aktenzeichen: 11 K 1038/12]) - Keine Einbürgerung bei früherer Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.06.2005
[Aktenzeichen: 11 E 4037/03]) - Türken mit PKK-Vergangenheit haben eine Chance auf Einbürgerung
(Oberverwaltungsgericht Saarland, Urteil vom 08.03.2006
[Aktenzeichen: 1 R 1/06])
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Dokument-Nr. 18294
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