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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21.06.2017
2 K 187/17.KO -

Wegnahme von Tieren wegen nicht artgerechter Unterbringung und Versorgung rechtmäßig

Tierhalteverbot wegen voraussichtlich erneuter Zuwiderhandlungen gegen Tier­halte­bestimmungen ebenfalls nicht zu beanstanden

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine durch den Landkreis verfügte tier­schutz­rechtliche Anordnung zur Wegnahme von Tieren, die nachweislich nicht artgerecht untergebracht und versorgt wurden rechtmäßig ist. Auch ein daraus resultierendes Tierhalterverbot ist nicht zu beanstanden.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer Hausdurchsuchung im Wohngebäude der Kläger wurden dort 55 Katzen und 10 Hunde aufgefunden. Sämtliche Tiere befanden sich in einem schlechten Pflegezustand. Das Fell hatte Verfilzungen, die Tiere waren von Flöhen und Ohrmilben befallen, hatten Zahnstein, waren untergewichtig und litten unter Wurmbefall. Die Räume, Käfige und Verschläge waren teilweise stark verkotet und wiesen zum Teil keine Versorgung mit Futter und/oder Wasser auf. Einige Tiere waren massiv verhaltensauffällig. Eine Katze wurde abgemagert tot aufgefunden. Nach Einschätzung der zuständigen beamteten Tierärztin seien die Tiere nicht artgerecht untergebracht und versorgt worden. Die Kläger seien nicht in der Lage, Tiere zu halten.

Kläger halten Tierhalteverbote für unverhältnismäßig

Der beklagte Landkreis Mayen-Koblenz verfügte daraufhin die Wegnahme der Tiere und untersagte den Klägern die Haltung und Betreuung von Tieren jeglicher Art. Die Kläger erhoben nach erfolglosem Widerspruch Klage. Die Tierhalteverbote seien nach ihrer Auffassung unverhältnismäßig. Die Einschätzungen der Tierärztin seien unzutreffend oder überzogen. Ein tierschutzwidriges Verhalten könne man ihnen nicht anlasten.

VG: Tierschutzrechtliche Anordnungen waren rechtmäßig

Die Klage hatte keinen Erfolg. Die gegen die Kläger ergangenen tierschutzrechtlichen Anordnungen seien rechtmäßig, urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Beklagte habe die Wegnahme der Tiere zu Recht auf das Gutachten der beamteten Tierärztin gestützt. Deren Einschätzung werde durch die anlässlich der Hausdurchsuchung gefertigten Lichtbilder und Befunde der Tierärzte, die die Tiere anschließend untersucht hätten, gestützt. Das bloße Behaupten der Kläger, sie hätten die Tiere ordnungsgemäß gehalten, sei angesichts der aktenkundigen Beweislage ebenso wenig stichhaltig wie das reine Bestreiten der Richtigkeit der sachverständigen Stellungnahme.

Erneuten Zuwiderhandlungen gegen Tierhalterbestimmungen ist mit Tierhalteverbot entgegenzuwirken

Auch das Tierhalteverbot sei rechtens. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen könne das Halten und Betreuen von Tieren einer Person untersagt werden, die - wie die Kläger - den Tierhaltebestimmungen wiederholt oder grob zuwider gehandelt und dadurch den von ihr gehaltenen oder betreuten Tieren erhebliche oder anhaltende Schmerzen oder Leiden oder erhebliche Schäden zugeführt habe. Da die Kläger auch nach der Hausdurchsuchung und den getroffenen Anordnungen erneut Tiere in vergleichbaren Verhältnissen gehalten hätten, sei davon auszugehen, dass es weiterhin derartige Zuwiderhandlungen gebe. Diesen müsse mit dem Verbot entgegengewirkt werden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Tierschutzrecht | Tierrecht | Verwaltungsrecht

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Kommentare (1)

 
 
eono schrieb am 05.07.2017

Wir erfahren nicht, was das für ein Haus ist. "Hausdurchsuchung" d.h. da kommen irgendwelche Leute

unangemeldet. - "Verkostet, verkrustet"! Bei 55 Tieren ist anzunehmen, dass ständig irgend eines gerade ...

Wir erfahren nicht: Wie lange die "abgemagerte Katze" tot war.

Wir erfahren auch nichts über diese "abgemagerte Katze"!

Fakt: Der Gesetzgeber befand: Das eine "Artgerechte Haltung"

für Katzen auch nur in der Wohnung sein kann/muss.

D.h. Man kann eine Wohnung mieten extra für die Katze: "Haustierhaltung erlaubt" bis zu dem Augenblick wo man das Einverständnis des Vermieters für das Haustier einholt: "Haustierhaltung erlaubt, aber Katzen nur in der Wohnung"!

Dadurch sind Tiere aber automatisch dem Stress der Menschen

mit ausgesetzt und sie können sich nicht auf ihre eigene Art

abreagieren. Draußen wiederum wären sie anderen Gefahren ausgesetzt. Was bedeutet: Wohnungskatzen erkranken fast automatisch soweit ich das mit bekam mit ab 8 Jahren. Sterben

im Alter von ca 15 Jahren - mehr oder weniger "abgemagert"

an "Nierenversagen". Das geht nicht von Heute auf morgen.

Die ganzen Jahre hat der Mensch den Stress, das Tier überhaupt zu ernähren. Manche Tierärzte schwören auf ein bestimmtes

Trockenfutter. Andere man soll selber kochen. Supermarktfutter entfällt. Der Mensch kauft Tatar, Putenbrust... Kater kommt guckt interessiert, lächelt den Menschen an - dreht sich um und geht auf den Balkon. Ob Hühnersuppe, Hühnerherzen und ...ob roh oder gekocht - vielleicht mal ein Wachtelei. Es ist ja nicht so

dass man zum Tierarzt geht und das Tier ist 1-2-3 Tage später gesund. Hat keinen Durchfall mehr. Tierklinik?Infusionen? Das machen sie nicht gern. Das geht so lange sie am Tropf hängen.

Doch dann ... Manche wollen direkt einschläfern lassen. Das erträgt der Mensch nicht (unbedingt).

Und der Mensch will auch trauern. Und nicht möglichst wenn es vielleicht noch gar nicht wirklich richtig "klinisch tot ist" am selben Tag das Tier "entsorgen"! Beim 1. Mal ist man auch völlig überfordert. Da muss man sich erst informieren, welche Bestattungsmöglichkeiten es überhaupt gibt und wo -

Amt und Behörden? In meine Wohnung brachen auch mal welche ein 2000 als ich mit mehreren Katzencontainern abgereist war.

In NRW gab es in E keine Katzenbabies. Mehr Interessenten als Tiere. - Eine zugelaufene Kätzin, jung, aus 1999 die nach 3 Wochen in die Wohnung kam, sich neben mich legte und 3 Babies bekam. Kinderstube von Juni bis November. Katzenleiter an den Balkon vom Schreiner im Dorf für die Kleinen. Als sie alle selbständig in verschiedenen Richtungen unterwegs waren, waren sie plötzlich auch schnell schwanger. Und dann plötzlich hatte ich 21 Katzen. Familie. Katzenhotel. Katzenschule. Fulltime-job.Äugeln wischen, Dosenfutter-Trockenfutter - Hühnchen - Kartoffeln, Karotten, Spinat - frische lauwarme Milch vom Bauern. Die Mütter mit brachten: Fledermäuse, Frösche, Vögel ... über den Balkon ins Wohnzimmer .

Abgereisetag 8 geputzte Fenster. 8 geputzte Katzentoiletten mit nur einer Lage Haushaltsrolle. Bad/ Küche sauber.

Nur vor dem Bett im Schlafzimmer ein Berg mit 60 Grad Wäsche.

(Bettwäsche, Handtücher etc.) Die Waschmaschine war kaputt. Abgereist als das Letzte 6 Wochen alt war. 4 große Container die Mama/Oma/Uroma (innerhalb eines Jahres) auf dem Arm. Der Bürgermeister fuhr mich.

Zug verpaßt. Kam zurück. Die größeren Katzen wurden gleich draußen raus gelassen. 3 fremde Leute in der Wohnung.

Vet. bestätigte: "gut ernährt. Seidig weiches Fell." Er lief als Einziger um das Haus sah die Katzenleiter und einige Tiere auf den (jungen - nicht so hohen) Bäumen. 2 Tage später trotzdem

Theater und Post: "Katzen eingefangen und eingesperrt gehalten. "Verwahrlost!" Was denn? Wer denn? Wo denn? Das sind wohl Standardformulierungen. Lächerlich. Der Teppichboden im Wohnzimmer hatte allerdings gelitten. (War aber 10 Jahre alt.) DAS PROBLEM: DIE KOMMEN AN und WISSEN VORHER was sie sehen wollen, machen wollen. Und sprechen KEIN WORT. Angeben. - Feinde. Ich weiß nicht mal warum die gekommen waren. Die Vermieterin bekam mit, dass es mehr als eine Katze ist - Schrieb was von abschaffen. Ja wenn es soweit ist. - Leider sind "Tiere eine Sache!"

Und da dürfen Verrückte. Laien. Unwissende übernehmen. Was die sich gerade einbilden und nicht wie die Dinge - nämlich ausgeprägte Persönlichkeiten/Charaktere - bzw. Mütter und Säuglinge - sind.

(So wie die alle sind und arbeiten müßte das Gerichtswesen umgestellt werden. Ohne Ortstermin geht gar nichts. Mit Rechtsanwälten und Presse.) Ich kann die Wut die manche empfinden und entsprechend reagieren nach empfinden.

Auftrag Katzen entfernen. Da machen sie es.

Egal wie. Und was hatte ich davon? Das war ja nicht nur die Zeit Juni 99 bis Mitte Okt. 2000 - in der Zeit entstanden auch Kosten.

Es war nicht meine Katze.

Es war eine, die sich 3 Wochen lang immer wieder auf meinem

Balkon einfand. Bis sie rein kam und wir unsere ersten 3 Babies bekamen. Die TÄ beruhigte mich sofort: "Katzen sind gute Mütter!"

D seit 1992 sind "bad German"! Ungezogen. Unhöflich. Frech.

Mit Schott und Schrott im Kopf, Wort, Verhalten.

Kein normaler Mensch, kein Tierheim, kein Krankenhaus lässt Besuch zu, wenn er und seine Umgebung nicht aufgeräumt sind.

Nur diese Lernbehinderten aus Amt, Behörde, Vereinen ...

müssen sich an keine Regeln halten. Können keine Fragen stellen

sehen, hören nichts. Weshalb sie auch keinen neuen Termin

vereinbaren können. Und sie auch kein Diktaphon dabei haben.

Also schreiben sie, Tage, Wochen später was - Kategorie:

"Wie alle". Alles aus diesem erlernten Bereich mit den erlernten

Begriffen - ob die nun passen oder nicht.

Wie die ersten Menschen ...

Der Artikel oben paßt zu dem geplanten "Haustierhalter-

Führerschein." Nichts ist gefährlicher als gefährliche Halbwissen.

Die Putzkolonnen in den Krankenhäusern führten auch nur zu

Staubflocken unter den Betten und Viren-Bakterienzunahme

mit tödlichen Folgen.

Richtig sind die die sich ständig aufführen, herum brüllen,

alles mit den falschesten Begriffen belegen ..."wie alle"!

Nur schaden.

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