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Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.05.2017
- 3 M 51/17 -
Wegnahme und Veräußerung von Pferden wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen rechtmäßig
Tieren erleiden durch tierschutzwidrige Zustände erheblichen und länger andauernde Schmerzen und Qualen
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass eine von einem Landkreis gegen einen Pferdewirt erlassene Anordnung zur Wegnahme und Veräußerung von 77 Pferden sowie das Verbot, zukünftig Pferde zu halten, aufgrund mehrfacher schwerer Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen rechtmäßig ist. Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Pferdewirts wies das Gericht im vorläufigen Rechtsschutzverfahren damit zurück.
Bereits das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Widersprüche gegen die drei Bescheide des Landkreises abgewiesen. Mit der Beschwerde hat der Pferdewirt keine Gründe vorgebracht, die eine Änderung dieses Beschlusses gerechtfertigt hätten.
Lange andauernde Mängel durch amtstierärztliches Gutachten und zahlreiche Lichtbilder hinreichend belegt
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt ging in seiner Entscheidung davon aus, dass der Landkreis dem Pferdewirt zu Recht mehrfache schwere Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vorgeworfen hat. So waren zwei Jungpferde wegen erheblichen Parasitenbefalls verendet, ein anderes
Maßnahmen des Landkreises verhältnismäßig
Sowohl die Wegnahme der Tiere als auch das umfassende Haltungsverbot seien verhältnismäßig. Das bloße Bestreiten jeglicher Haltungsmängel durch den Landwirt begründe hinreichend die Annahme, dass andere Maßnahmen, etwa die Fortnahme nur einzelner Tiere, nicht genügt hätten, um den verbleibenden Tieren weitere Qualen zu ersparen. Um die Kosten der Verwahrung der fortgenommenen Tiere möglichst gering zu halten, sei auch die Veräußerung der Tiere rechtmäßig. Es sei auch nach der Beschwerdeschrift nicht erkennbar, dass der Landwirt inzwischen tierschutzgerechte Haltungsbedingungen geschaffen habe.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt/ra-online
- Verwaltungsgericht Magdeburg, Beschluss vom 20.02.2017
[Aktenzeichen: 1 B 12/17 MD]
- OVG Münster: Tätowierer verstößt bei Tätowieren eines Pferdes mit "Rolling-Stones-Zunge" gegen Tierschutzrecht
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.08.2012
[Aktenzeichen: 20 A 1240/11]) - VG Hannover: Hundehalteverbot auf den "Gnadenhof Momo" wegen tierschutzwidriger Verhältnisse rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 28.09.2011
[Aktenzeichen: 11 A 2352/10, 11 A 2415/10, 11 A 2422/10, 11 A 2452/10, 11 A 5476/10, A 441/11, 11 A 2087/11])
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Dokument-Nr. 24329
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