wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 03.06.2008
1 K 2047/07.KO -

Keine unzumutbaren Verkehrsimmissionen: Nachbar muss Geysir-Informationszentrum hinnehmen

Abstandsflächen eingehalten

Die Genehmigung für das Informationszentrum für Geysire in Andernach verletzt einen Nachbarn nicht in seinen Rechten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Auf Antrag der Stadt Andernach genehmigte deren Bauaufsichtsbehörde die Errichtung des Zentrums auf einem Grundstück in der Konrad-Adenauer-Allee. Nach den Planunterlagen hat das geplante Gebäude zur Mauerstraße eine ca. 33 m lange Außenwand mit einer Höhe von 15,20 m bzw. 13,28 m an den Enden der Wand. Mit dem Vorhaben war ein Nachbar, der in der Mauerstraße wohnt, nicht einverstanden und beantragte nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht.

Die Klage blieb ohne Erfolg. Die erteilte Baugenehmigung, so das Gericht, verletze den Nachbarn nicht in seinen Rechten. Das genehmigte Vorhaben wahre den zum Gebäude des Nachbarn einzuhaltenden Abstand. Zwar sei zwischen den Beteiligten umstritten, ob bei der Berechnung der Abstandsfläche die Sonderregelung für Pultdächer zur Anwendung komme. Jedoch halte das geplante Informationszentrum den gebotenen Abstand selbst dann ein, wenn man diesen nach der für den Kläger günstigeren Berechnungsmethode berechne. Ferner verstoße das geplante Bauwerk auch nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme.

Das Vorhaben verursache für den Nachbarn keine unzumutbaren Verkehrsimmissionen. Auch müsse er mögliche Störungen der Zufahrt zu seinem Grundstück beim Abtransport von Müll hinnehmen. Schließlich sei eine erdrückende Wirkung auf sein Wohnhaus trotz der Massivität des genehmigten Bauwerks angesichts der zwischen den Gebäuden verlaufenden Mauerstraße nicht feststellbar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 26/08 des VG Koblenz vom 17.06.2008

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Nachbarrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6216 Dokument-Nr. 6216

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6216

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?