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Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 26.01.2021
- 7 E 4846/20 -
Zulässiges Verbot des Verkaufs von neuartigen CBD-haltigen Lebensmitteln aufgrund fehlender Zulassung
Hanfsamenöle mit zugesetztem Hanfextrakt als neuartige Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-Verordnung
Der Verkauf von neuartigen CBD-haltigen Lebensmittel kann bei fehlender Zulassung mittels einer Allgemeinverfügung untersagt werden. Hanfsamenöle mit zugesetztem Hanfextrakt sind als neuartige Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-Verordnung anzusehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September und Oktober 2020 erließen mehrere Bezirksämter in Hamburg eine
Kein Eilrechtsschutz gegen Verbot des Inverkehrbringens CBD-haltiger Lebensmittel
Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied gegen die Firma. Der Antrag auf Eilrechtsschutz sei zurückzuweisen. Denn die angegriffenen Allgemeinverfügungen seien voraussichtlich rechtmäßig. Es sei nicht zu beanstanden, das Inverkehrbringen cannabidiolhaltige
Hanfsamenöle mit zugesetztem Hanfextrakt als neuartige Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-Verordnung
Die von der Firma vertriebenen
Verhältnismäßigkeit des Verbots des Inverkehrbringens
Das Verbot des Inverkehrbringens von cannabidiolhaltigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 29848
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