die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Inverkehrbringen von ...“ veröffentlicht wurden
Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 09.01.2023
- 12 Qs 52/22 -
Lagerung von Tabak Pouches zwecks Weiterverkaufs an Händler ist strafbar
Verbot des Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch
Die Lagerung von Tabak Pouches zwecks Weiterverkaufs an gewerbliche Händler ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 4c TabakerzG strafbar. Denn das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch ist nach § 11 TabakerzG verboten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2022 wurden anlässlich einer polizeilichen Durchsuchung bei einer Groß- und Einzelhandelsfirma in Bayern Tabak Poches aufgefunden und vom Amtsgericht Nürnberg beschlagnahmt. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Geschäftsführers der Firma. Er meinte, die Tabak Pouches seien nicht in unzulässiger Weise in Verkehr gebracht , sondern nur gelagert worden.Das Landgericht Nürnberg-Fürth hält die Beschlagnahme der Tabak Pouches für zulässig. Die Tabak Pouches haben sich in Lagerhaltung befunden, was als verbotenes Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch im... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 01.08.2022
- 6 K 581/22.TR -
Untersagung des Inverkehrbringen von CBD-haltigen Lebensmitteln rechtmäßig
Untersagung wegen fehlender erforderlicher arzneimittelrechtlicher Zulassung gerechtfertigt
Das Verwaltungsgericht Trier hat die gegen eine Untersagungsverfügung zum Inverkehrbringen CBD-haltiger Präsentationsarzneimittel gerichtete Klage abgewiesen.
Die Klägerin, eine Firma aus dem Raum Trier-Saarburg, vertreibt u. a. ein CBD-haltiges Pulver, das an Hunde verfüttert wird sowie eine - zur Anwendung beim Menschen bestimmte- CBD-haltige Hautcreme. Beide Produkte sind nicht als Arzneimittel zugelassen. Die Klägerin ist der Auffassung, dass es sich bei diesen Produkten um ein Ergänzungsfuttermittel bzw. um einen Kosmetikartikel handele,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 13.06.2022
- 6 K 3236/21.TR -
Cannabidiolhaltige Lebensmittel dürfen nicht ohne Zulassung im Verkehr gebracht werden
Untersagungsverfügung rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Trier hat erneut entschieden, dass Lebensmittel mit cannabinoidhaltigen Extrakten ohne vorherige Zulassung nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.
Die Klägerin, eine Firma aus dem Raum Trier-Saarburg, vertreibt unter anderem Nahrungsergänzungsmittel, die sie auch im Internet zum Kauf anbietet. In ihrem Sortiment befinden sich unter anderem Produkte, die das Cannabinoid Cannabidiol (CBD) enthalten. Im Januar 2021 untersagte der beklagte Landkreis Trier-Saarburg ihr das Inverkehrbringen einzelner Produkte mit cannabinoidhaltigen... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 26.01.2021
- 7 E 4846/20 -
Zulässiges Verbot des Verkaufs von neuartigen CBD-haltigen Lebensmitteln aufgrund fehlender Zulassung
Hanfsamenöle mit zugesetztem Hanfextrakt als neuartige Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-Verordnung
Der Verkauf von neuartigen CBD-haltigen Lebensmittel kann bei fehlender Zulassung mittels einer Allgemeinverfügung untersagt werden. Hanfsamenöle mit zugesetztem Hanfextrakt sind als neuartige Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-Verordnung anzusehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September und Oktober 2020 erließen mehrere Bezirksämter in Hamburg eine Allgemeinverfügung, wonach das Inverkehrbringen von Lebensmittel, die Cannabidiol enthalten untersagt wird, wenn es dafür keine Zulassung gibt. Eine Firma, welche Hanfsamenöle mit zugesetztem Hanfextrakt (Cannabidiol-Gehalt zwischen 2,75 bis 10 Prozent) vertrieb,... Lesen Sie mehr
Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 17.05.2018
- T-429/13, T-451/13, T-584/13 -
Beschränkungen für Insektizide wegen Gefährdung von Bienen rechtmäßig
Studien rechtfertigen Beschränkungen
Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die Beschränkungen, die 2013 auf EU-Ebene für die Insektizide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid wegen der von diesen ausgehenden Gefahren für Bienen eingeführt wurden, rechtmäßig sind. Dagegen gab das Gericht der Klage von BASF weitgehend statt und erklärt die Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung des Pestizids Fipronil für nichtig, da sie ohne vorherige Folgenabschätzung ergangen waren.
Nach dem Verlust von Bienenvölkern aufgrund mehrerer Fälle unsachgemäßer Verwendung von Pestiziden beschloss die Kommission im Jahr 2012, die Zulassungen zu überprüfen, die auf Unionsebene für die (zur Gruppe der Neonicotinoide zählenden) Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid und den (zur Gruppe der Phenylpyrazole zählenden) Wirkstoff Fipronil erteilt worden waren.... Lesen Sie mehr
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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 21.09.2016
- C-592/14 -
Verbot von Tierversuchen: Inverkehrbringen von Tierversuchs-Kosmetika unzulässig
Unionrecht unterscheidet nicht nach Ort für Durchführung der Tierversuche
Das Unionsrecht schützt den europäischen Markt vor kosmetischen Mitteln, deren Bestandteile in Tierversuchen bestimmt worden sind. Wurden diese Versuche außerhalb der Union durchgeführt, um das Mittel in Drittländern vermarkten zu können, und wird das Ergebnis dieser Versuche verwendet, um die Sicherheit des Mittels nachzuweisen, kann das Inverkehrbringen dieses Mittels auf dem Unionsmarkt verboten werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Die "European Federation for Cosmetic Ingredients" (EFfCI) ist ein Wirtschaftsverband, der Hersteller von in kosmetischen Mitteln verwendeten Bestandteilen in der Europäischen Union vertritt. Drei ihrer Mitglieder führten außerhalb der Union Tierversuche durch, um kosmetische Mittel, die bestimmte Bestandteile enthalten, in China und in Japan verkaufen zu können. Die EFfCI erhob bei... Lesen Sie mehr
Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 13.12.2013
- T-240/10 -
Beschlüsse der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens der genetisch veränderten Kartoffelsorte Amflora nichtig
Kommission verletzt Verfahrensvorschriften der Regelungen für die Zulassung von genetisch veränderte Organismen in der Union
Genetisch veränderte Organismen (GVO) dürfen im Gebiet der Europäischen Union nur dann in die Umwelt freigesetzt oder in Verkehr gebracht werden, wenn für sie im Anschluss an eine wissenschaftliche Risikobewertung eine Zulassung erteilt worden ist, die besonderen Bedingungen unterliegt und für bestimmte Verwendungen erteilt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichts der europäischen Union hervor.
Die Zulassungsregelung umfasst zwei verschiedene Verfahren, die je nach der geplanten Verwendung der GVO durchgeführt werden. Das erste Verfahren, dessen Vorschriften in der Richtlinie 2001/18/EG (Richtlinie über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates) niedergelegt sind, hat die Zulassung der... Lesen Sie mehr