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Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 13.12.2016
- A 5 K 2096/16 -
VG Freiburg bejaht Flüchtlingsanerkennung für unverfolgt ausgereiste alleinstehende Syrerin
Gericht verweist auf Berichte über menschenrechtswidrige Verfolgung bei Rückkehr nach Syrien
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden, dass Syrern, die illegal aus Syrien ausgereist sind und sich längere Zeit im westlichen Ausland aufgehalten und dort einen Asylantrag gestellt haben, im Falle ihrer Rückkehr nach Syrien dort mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine menschenrechtswidrige Verfolgung durch den syrischen Staat in Form von Inhaftierung, Verhör unter Folter und Verschwindenlassen droht, die an ihre unterstellte illoyale, oppositionelle Gesinnung anknüpft bzw. der Aufklärung eines solchen Verdachts dient. Und dies selbst dann, wenn sie vor ihrer Ausreise nicht individuell verfolgt waren. Das Verwaltungsgericht hat daher der Klage einer unverfolgt ausgereisten alleinstehenden Syrerin auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft stattgegeben.
Das Verwaltungsgericht hat sich damit gleichlautenden ausführlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Karlsruhe und Sigmaringen angeschlossen. Sie stützt sich auf zahlreiche aktuelle Berichte unter anderem des UNCHR, von amnesty international und Human Rights Watch sowie der vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingesetzten unabhängigen Untersuchungskommission zu
Freiwillige Rückkehr nach Syrien auf legalem Wege nicht möglich
Eine freiwillige Rückkehr nach
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Freiburg/ra-online
- Nicht jedem Asylantragsteller droht bei Rückkehr nach Syrien Verfolgung
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12.12.2016
[Aktenzeichen: 21 ZB 16.30338, 21 ZB 16.30364, 21 ZB 16.30371, 21 ZB 16.30372]) - Syrer können Flüchtlingseigenschaft beanspruchen
(Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 13.10.2016
[Aktenzeichen: 8 K 2127/16.A])
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Dokument-Nr. 23734
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