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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Medizinstudium“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 30.11.2023
- 1 K 2902/22 -

Bei Multiple-Choice-Prüfungen im Medizinstudium darf es nur eine richtige Antwort geben

Dem Lösungsmuster nicht entsprechende aber objektiv richtige Antwort muss als zutreffend anerkannt werden

Bei Multiple-Choice-Prüfungen im Medizinstudium darf es nur eine richtige Antwort geben. Entspricht eine Antwort nicht dem Lösungsmuster, ist sie aber dennoch objektiv richtig, so muss sie als zutreffend anerkannt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg (Breisgau) entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Medizinstudentin im Jahr 2022 vor dem Verwaltungsgericht Freiburg (Breisgau) gegen ihre Universität. Hintergrund dessen war, dass eine Prüfung in Mikroskopischer Anatomie als nicht bestanden deklariert wurde. Die Prüfung beinhaltete Multiple-Choice-Fragen, bei der es nur eine richtige Antwortmöglichkeit geben sollte. Die Studentin rügte, dass eine Frage in der Prüfung so ungenau gestellt war, dass es zwei Antwortmöglichkeiten gab.Das Verwaltungsgericht Freiburg führte zum Fall aus, dass bei Multiple-Choice-Prüfungen alle möglichen Lösungen vorausgesehen und die Aufgaben so formuliert... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.11.2022
- 3 L 2316/22.FM.W22 -

Versehentlich vergebene Studienplätze - Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gibt von Zulassungspanne betroffenen Studierenden recht

Rücknahme der Zulassungsbescheide rechtswidrig

Die Zulassungspanne bei Medizin­studien­plätzen der Frankfurter Goethe-Universität ist noch nicht zu Ende: Sechs Betroffene hatten gegen die bundesweit koordinierte Lösung geklagt. Das Frankfurter Verwaltungsgericht gab ihnen nun recht.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines internen Übermittlungsfehlers hat die Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/M. über die festgesetzte Zulassungszahl von 381 Plätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfängern für den zulassungsbeschränkten Studiengang Humanmedizin zum Wintersemester 2022/2023 weitere 251 Bewerber zu diesem Studiengang zugelassen.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 24.03.2021
- 6 L 1593/20 u.a. -

Verschieben des Medizinerexamens und Vorziehen des Praktischen Jahres aus Anlass der Corona-Pandemie voraussichtlich rechtmäßig

VG Köln zur Rechtmäßigkeit von verschobenem Examen und vorgezogenem praktischen Jahr

Die Verschiebung des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (sog. M2-Examen) und das Vorziehen des Praktischen Jahres durch die "Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" verstößt voraussichtlich nicht gegen die Grundrechte der betroffenen Medizinstudierenden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und die Eilanträge mehrerer Medizinstudierender abgelehnt.

Im April 2020 erließ das Bundesgesundheitsministerium die o.g. Verordnung, mit der das kurz bevorstehende M2-Examen um ein Jahr auf Mitte April 2021 verschoben und für die zur Prüfung zugelassenen Studierenden der sofortige Beginn des Praktischen Jahres - ohne die üblicherweise vorherige M2-Prüfung - angeordnet wurde. Da der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (sog. M3-Examen) zeitlich... Lesen Sie mehr