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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.08.2022
- 3 K 469/21.F -
Erfolglose asylrechtliche Folgeklage eines homosexuellen Algeriers
Keine Veränderung der Situation von Homosexuellen in Algerien feststellbar
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Folgeklage eines homosexuellen Algeriers aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16. August 2022 abgewiesen und zur Begründung unter anderem ausgeführt, die Voraussetzungen für die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens lägen nicht vor.
Der Kläger hatte bereits als Minderjähriger erfolglos mehrere Asylanträge gestellt, die sämtlich erfolglos geblieben waren. Im Jahre 1998 wurde der Kläger nach
VG lehnt Durchführung weiteren Asylverfahrens ab
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Klage abgewiesen und zur Begründung unter anderem ausgeführt, die Voraussetzungen für die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens lägen nicht vor. Das Gericht habe sich bereits in seinem Urteil vom 5. März 2020 mit der Situation der Homosexuellen in
TV-Auftritte des Klägers begründen keine veränderte Sachlage
Damit setze das Gericht sich nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dem Kläger fehlten Umarmen, Küssen, Händchenhalten in der Öffentlichkeit. Insofern sei aber von Bedeutung, dass
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32112
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