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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.01.2023
- 10 L 90/23.F -
Klimaaktivist scheitert mit Eilantrag gegen das Betretensverbot im Fechenheimer
Allgemeinverfügung offensichtlich rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat den Eilantrag gegen eine Allgemeinverfügung der Unteren Forstbehörde -das Forstamt Gross-Gerau- wurde mit Beschluss zurückgewiesen. Die Allgemeinverfügung sei offensichtlich rechtmäßig und das Betretungsverbot verhältnismäßig.
Die am 10.Januar 2023 im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main bekannt gemachte
Grundrechte geltend gemacht
Am 10. Januar 2023 hat der Antragsteller, der ein Baumhaus in diesem Bereich errichtet hatte und dort sein Hab und Gut aufbewahrt, gegen diese
Sperrung laut Hessische Waldgesetz möglich
Das VG hat diesen Eilantrag zurückgewiesen. Im Rahmen der allein möglichen summarischen Überprüfung hat das Gericht festgestellt, dass die
Gefahr durch anstehenden Rodungsarbeiten
Da sich in dem angrenzenden Rodungsgebiet Bäume mit einer Höhe von bis zu 40 Metern befinden, sei bei den anstehenden Rodungsarbeiten mit einer Gefahr für Leib und Leben und Gesundheit von Personen, die sich in einem Umkreis von 90 m zu dem Rodungsgebiet aufhielten, zu rechnen. Aus diesem Grund sei die Sperrung des Waldstücks rechtmäßig und verhältnismäßig. Ausdrücklich weist das Gericht darauf hin, dass Streitgegenstand nicht die Genehmigung von Rodungsmaßnahmen sei, da diese anderweitig erfolgt sei. Das
Keine Verletzung der Versammlungsfreiheit
Der Antragsteller könne nicht rügen, dass sein Recht auf
Konkrete Nutzung fällt nicht unter das waldrechtliche Betretungsrecht
Der
Auch Vorgehen gegen Sperrung des festgelegten Rodungsgebietes erfolglos
Soweit sich der Antragsteller weiterhin gegen die Sperrung des festgelegten Rodungsgebietes, die von der Autobahn GmbH durchgeführt wurde, wendet, hat er auch damit keinen Erfolg. Es sei schon zweifelhaft, ob es sich bei der aufgrund der unanfechtbaren Umwandlungsgenehmigung festgelegten Rodungsfläche begrifflich überhaupt noch um einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32547
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