wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 14.04.2011
3 K 899/10.DA -

VG Darmstadt: Doktorgrad wegen Plagiatsvorwürfen aberkannt

Nur teilweises korrektes Zitieren stellt vorsätzliche Täuschungshandlung dar

Werden in einer Doktorarbeit Textsegmente anderer Werke an einigen Stellen korrekt zitiert, an anderer Stelle jedoch Textpassagen verwendet, ohne diese als Zitat kenntlich zu machen, stellt dies eine Täuschung dar, die den Entzug des Doktorgrades rechtfertigt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurde die Klage einer an einer Fachhochschule tätigen Hochschullehrerin abgewiesen, mit der diese sich gegen die Aberkennung des Doktorgrades wandte. Nach den Feststellungen der beklagten Universität waren auf etwa einem Viertel der im Jahre 2000 zum Abschluss gebrachten Dissertation zur Erlangung des "doctor philosophiae" (Dr. phil.) teils wörtlich, teils paraphrasiert seiten- oder abschnittsweise Textstellen aus Werken anderer Autoren übernommen worden, ohne dass dies kenntlich gemacht wurde. Bekannt geworden waren die Plagiatsvorwürfe aufgrund des Hinweises einer plagiierten Autorin, die aufgrund der im Jahre 2003 erfolgten Buchveröffentlichung der Dissertation auf diese aufmerksam wurde und feststellte, dass Teile ihrer eigenen Arbeit zwar seitenweise wörtlich übernommen worden waren, dies aber nicht kenntlich gemacht worden war. Auch fehlte das plagiierte Werk im Literaturverzeichnis der Dissertation.

Werke nicht an allen Stellen korrekt zitiert

Ein seitens der beklagten Universität beauftragter Gutachter stellte darüber hinaus fest, dass die Klägerin auch dadurch getäuscht hatte, dass von ihr der Eindruck der Interpretation von direkt zitierten Textsegmenten im eigenen Fließtext oder zumindest der Wiedergabe in eigenen Worten dadurch erweckt worden sei, dass sie Werke an einer bestimmten Stelle zitiert habe, an anderer Stelle jedoch, ohne dies kenntlich zu machen, Textteile aus diesen Werken übernommen habe (so genannte "Bauernopfer-Referenz").

Das Verwaltungsgericht Darmstadt gelangte zu dem Schluss, dass dieses Vorgehen der Klägerin auf eine vorsätzliche Täuschungshandlung schließen lasse. Die Täuschung sei erheblich und rechtfertige daher den Entzug des Doktorgrades. Dies gelte ungeachtet dessen, dass die für den Entzug akademischer Grade maßgebliche Vorschrift des § 27 Hessisches Hochschulgesetz (HHG) als "Soll"-Vorschrift ausgestaltet sei. Im Regelfall bedeute "Soll" ein "Muss". Nur bei Vorliegen atypischer Umstände dürfe die Hochschule anders verfahren und von der Aberkennung des akademischen Grades absehen. Solche Umstände vermochte das Gericht im vorliegenden Fall nicht zu erkennen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Darmstadt/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Hochschulrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11546 Dokument-Nr. 11546

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11546

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung