Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 27.02.2013
- 5 A 117/12 -
"Indian Essence"-Heilkräutertee darf in Deutschland nicht verkauft werden
"Indian Essence" aufgrund fehlender Konsumerfahrungen oder wissenschaftlichen Erfahrungen bedenklich
"Indian Essence", ein nach den Angaben der Vertreiberin indianisch-schamanischer Heilkräutertee, darf in Deutschland derzeit nicht verkauft werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall handelt es sich bei der Vertreiberin von
BVL: "Indian Essence" zulassungspflichtiges neuartiges Lebensmittel
Die Klägerin beantragte beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine sog. Allgemeinverfügung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, also eine
Besondere Genehmigung nach Novel-Food-Verordnung notwendig
Das Gericht wies die dagegen gerichtete Klage ab. Sie entschied, das BVL habe den
Keine hinreichenden Konsumerfahrungen zum Verzehr von "Indian Essence" vorgelegt
Nach den Regelungen der Novel-Food-Verordnung sind als neuartige
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Braunschweig/ra-online
- Vermarktung eines Weins als "bekömmlich" wegen "sanfter Säure" unzulässig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.02.2013
[Aktenzeichen: BVerwG 3 C 23.1]) - „Mango-Orangenblüten“-Wasser muss neben Mangosaft auch Essenz aus der Orangenblüte enthalten
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.03.2012
[Aktenzeichen: 6 U 12/11])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15322
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15322
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.