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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zulassungspflicht“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 11.03.2022
- 6 K 3630/21.TR -

Cannabidiolhaltige Lebensmittel: CBD-haltige Lebensmittel dürfen nicht ohne Zulassung vertrieben werden

VG Trier zum Verbot cannabidiolhaltiger Lebensmittel

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass als Lebensmittel vertriebene Produkte, die Cannabidiol (CBD) enthalten, ohne vorherige Zulassung nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.

Die Klägerin, eine Firma aus der Vulkaneifel, stellt pflanzliche Bio-Lebensmittel wie Tofu und Pflanzendrinks her. Zum Sortiment gehört auch ein cannabidiolhaltiges Tofu-Produkt. Der beklagte Vulkaneifelkreis untersagte der Klägerin das Inverkehrbringen des Produktes und verpflichtete sie zur Produktrücknahme, da das Tofu-Produkt als neuartiges Lebensmittel ohne vorherige Zulassung nicht verkehrsfähig sei. Gegen die Einordnung wandte sich die Klägerin und stellte zunächst einen Eilantrag, der erfolglos geblieben und mit Beschluss der 6. Kammer vom 25. Mai 2021 abgelehnt worden ist. Die dagegen eingelegte Beschwerde der Klägerin blieb vor dem Oberverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.03.2022
- 7 K 954/20 -

CBD-Tropfen sind zulassungs­pflichtige Arzneimittel

VG Köln stuft Tropfen mit dem Wirkstoff Cannabidiol als zulassungs­pflichtiges Arzneimittel ein

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat CBD-Tropfen zu Recht als zulassungs­pflichtige Arzneimittel eingestuft. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit die Klage eines pharmazeutischen Unternehmens gegen die Feststellung abgewiesen.

Der Wirkstoff Cannabidiol (CBD) wird aus der Pflanze Cannabis sativa (Hanf) gewonnen und hat in den letzten Jahren Eingang in eine Vielzahl von Produkten gefunden. Die Klägerin bringt zwei solcher Erzeugnisse, die in unterschiedlicher Stärke CBD-Tropfen enthalten, als Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr. Das BfArM stellte 2019 fest, dass es sich bei diesen Erzeugnissen um zulassungspflichtige... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 05.12.2013
- 4 U 70/13 -

"Medizinische Mundspüllösung" mit Chlorhexidin benötigt arznei­mittel­rechtliche Zulassung

Mundspüllösung ist Funktions­arznei­mittel im Sinne des Arznei­mittel­gesetzes und damit zulassungspflichtig

Mundspüllösungen können Arzneimittel sein und dürfen dann nicht ohne arznei­mittel­rechtliche Zulassung als kosmetische Mittel vertrieben werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmund.

Die in Bühl ansässige Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls bringt Mundspüllösungen als zugelassene Arzneimittel in den Verkehr. Die mit ihr konkurrierende, in Kriftel ansässige Beklagte vertreibt eine Mundspüllösung mit Chlorhexidin in einer Konzentration von 0,12 % als kosmetisches Mittel ohne arzneimittelrechtliche Zulassung. Mit der Begründung, dass die Mundspüllösung der... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 27.02.2013
- 5 A 117/12 -

"Indian Essence"-Heilkräutertee darf in Deutschland nicht verkauft werden

"Indian Essence" aufgrund fehlender Konsumerfahrungen oder wissenschaftlichen Erfahrungen bedenklich

"Indian Essence", ein nach den Angaben der Vertreiberin indianisch-schamanischer Heilkräutertee, darf in Deutschland derzeit nicht verkauft werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall handelt es sich bei der Vertreiberin von "Indian Essence" um eine Stiftung mit Sitz in Kanada. Nach ihren Angaben hat der Tee, den kanadische Ureinwohner entwickelt hätten, in vielerlei Hinsicht heilende Wirkungen. "Indian Essence" setzt sich aus neun fein geschnittenen beziehungsweise pulverisierten Pflanzen-bestandteilen zusammen, zu denen auch die Rinde... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.09.2012
- 1 StR 534/11 -

Inverkehrbringen von Fertigarzneimitteln ohne Zulassung: Bundesgerichtshof hebt Freispruch auf

Angeklagte ersparte sich durch den Kauf von deutlich günstigeren, in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln mehr als 58.500,00 Euro

Der Bundesgerichtshof hat erstmals - und mit Auswirkungen für eine Vielzahl vergleichbarer Fälle im Bundesgebiet - über die Reichweite der Zulassungspflicht für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zur Behandlung krebskranker Patienten (Zytostatika) entschieden und einen diesem Zusammenhang vom Landgericht München II ergangenen Freispruch für einen Apotheker aufgehoben.

Nach den Feststellungen des Landgerichts ließ der Angeklagte in den Jahren 2006 und 2007 im Labor der von ihm geleiteten Apotheke auf Rezept Zytostatika-Lösungen auf der Basis des Fertigarzneimittels Gemzar zubereiten. Obwohl es ihm jederzeit möglich gewesen wäre, hierzu auf das in Deutschland zugelassene Medikament zurückzugreifen, bezog er in einer Vielzahl von Fällen eine stoffgleiche,... Lesen Sie mehr




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