die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Novel-Food-Verordnung der EU“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 13.06.2022
- 6 K 3236/21.TR -
Cannabidiolhaltige Lebensmittel dürfen nicht ohne Zulassung im Verkehr gebracht werden
Untersagungsverfügung rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Trier hat erneut entschieden, dass Lebensmittel mit cannabinoidhaltigen Extrakten ohne vorherige Zulassung nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.
Die Klägerin, eine Firma aus dem Raum Trier-Saarburg, vertreibt unter anderem Nahrungsergänzungsmittel, die sie auch im Internet zum Kauf anbietet. In ihrem Sortiment befinden sich unter anderem Produkte, die das Cannabinoid Cannabidiol (CBD) enthalten. Im Januar 2021 untersagte der beklagte Landkreis Trier-Saarburg ihr das Inverkehrbringen einzelner Produkte mit cannabinoidhaltigen Extrakten, da es sich um "neuartige Lebensmittel" im Sinne der maßgeblichen Novel-Food-Verordnung handele, die erst nach vorheriger Zulassung in Verkehr gebracht werden dürften. Nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren hat die Klägerin zunächst Klage vor dem... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 11.03.2022
- 6 K 3630/21.TR -
Cannabidiolhaltige Lebensmittel: CBD-haltige Lebensmittel dürfen nicht ohne Zulassung vertrieben werden
VG Trier zum Verbot cannabidiolhaltiger Lebensmittel
Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass als Lebensmittel vertriebene Produkte, die Cannabidiol (CBD) enthalten, ohne vorherige Zulassung nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.
Die Klägerin, eine Firma aus der Vulkaneifel, stellt pflanzliche Bio-Lebensmittel wie Tofu und Pflanzendrinks her. Zum Sortiment gehört auch ein cannabidiolhaltiges Tofu-Produkt. Der beklagte Vulkaneifelkreis untersagte der Klägerin das Inverkehrbringen des Produktes und verpflichtete sie zur Produktrücknahme, da das Tofu-Produkt als neuartiges Lebensmittel ohne vorherige Zulassung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 27.02.2013
- 5 A 117/12 -
"Indian Essence"-Heilkräutertee darf in Deutschland nicht verkauft werden
"Indian Essence" aufgrund fehlender Konsumerfahrungen oder wissenschaftlichen Erfahrungen bedenklich
"Indian Essence", ein nach den Angaben der Vertreiberin indianisch-schamanischer Heilkräutertee, darf in Deutschland derzeit nicht verkauft werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall handelt es sich bei der Vertreiberin von "Indian Essence" um eine Stiftung mit Sitz in Kanada. Nach ihren Angaben hat der Tee, den kanadische Ureinwohner entwickelt hätten, in vielerlei Hinsicht heilende Wirkungen. "Indian Essence" setzt sich aus neun fein geschnittenen beziehungsweise pulverisierten Pflanzen-bestandteilen zusammen, zu denen auch die Rinde... Lesen Sie mehr