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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 26.07.2012
- VG 26 L 377.12 -
Griff in die Bezirkskasse: Ehemaliger Leiter des Ordnungsdienstes muss veruntreuten Geldbetrag sofort zurückzahlen
Beamten wegen Veruntreuung zur Freiheitsstrafe verurteilt
Ein ehemaliger Mitarbeiter des Ordnungsamtes Steglitz-Zehlendorf muss einen von ihm veruntreuten Geldbetrag sofort zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall stand der Antragsteller bis zu seiner Entlassung aus dem Beamtenverhältnis im August 2011 als Amtsrat im Dienst des Antragsgegners. Seit 2005 war er im
Durch vorsätzliche Pflichtverletung entstandener Schaden muss Dienstherrn erstattet werden
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den hiergegen gerichteten Eilantrag zurück. Ein
Antragsteller kann sich nicht auf strafrechtliche Unschuldsvermutung berufen
Auf die strafrechtliche Unschuldsvermutung könne sich der Antragsteller im hiesigen Zusammenhang nicht berufen, weil dieses Prinzip im Verwaltungsverfahren keine Anwendung finde. Der Antragsgegner fürchte zu Recht, dass der Antragsteller etwa noch bei ihm vorhandenes Vermögen der Vollstreckung entziehen könne, so dass die sofortige Vollziehung habe angeordnet werden dürfen. Denn er sei jedenfalls im Zeitpunkt der Verurteilung noch Eigentümer u.a. eines Wohnmobils und eines Motorrads gewesen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 13893
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