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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 06.05.2016
- VG 1 L 291.16 -
Piratenpartei darf vor türkischer Botschaft demonstrieren
Gedicht "Schmähkritik" von Jan Böhmermann darf weder gezeigt noch rezitiert werden
Die von der Piratenpartei angemeldete Demonstration darf vor der türkischen Botschaft stattfinden. Allerdings darf dabei das Gedicht "Schmähkritik" von Jan Böhmermann weder gezeigt noch rezitiert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin beabsichtigt unter dem Titel "Keine Macht dem Erdowahn - Freiheit statt Erdogan" eine
Tatbestand der Beleidigung könnte durch vollständige oder teilweise Wiedergabe des Gedichts erfüllt werden
Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte das Verbot, das Gedicht "Schmähkritik" mit Ausnahme seines Titels anlässlich der geplanten
Kundgebung vor türkischer Botschaft zulässig
Die Kundgebung darf allerdings an dem ursprünglich vorgesehenen Ort vor der türkischen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 22573
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