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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19.05.2011
- VG 1 K 259.10 -
Winterdienst haftet für Kosten nach unzureichender Reinigung
Verauslagte Kosten für Ersatzvornahme könnten in voller Höhe vom Winterdienst gefordert werden
Ein Winterdienst, der seinen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Schnee- und Eisglätte auf einem Gehweg nicht nachkommt, kann für die Kosten der Ersatzvornahme voll in Anspruch genommen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Im zu verhandelnden Fall hatten Mitarbeiter des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin im Winter 2010 festgestellt, dass auf dem Gehweg vor einem Privatgrundstück in Berlin-Kreuzberg
Winterdienst hält Rechnungsbetrag für überhöht
Gegen den entsprechenden Leistungsbescheid wandte sich der
Verauslagte Kosten könnten in voller Höhe zurückgefordert werden und sind auch der Höhe nach nicht zu beanstanden
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab. Die verauslagten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 11888
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