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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Keller“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 27.04.2023
- 10 U 100/22 -

Wohnungseigentümer haftet für Schlüsselverlust seines Mieters

Steckenlassen des Schlüssels in Kellertür begründet Fahrlässigkeit

Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung haftet für den Schlüsselverlust seines Mieters. Lässt der Mieter den Schlüssel in der Kellertür stecken, während er sich im Keller aufhält, begründet dies den Vorwurf der Fahrlässigkeit. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2021 ließ eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Brandenburg eine neue Schließanlage in der Anlage einbauen, da der Mieterin einer Wohnung ein Schlüssel gestohlen wurde. Die Mieterin ließ den Schlüssel in der Kellertür stecken, während sie sich im Keller aufhielt. Der Schlüssel passte für die Haustür, den Keller, das Müllhaus und die Tiefgarage. Nachdem Schlüsselverlust kam es zu mehreren Diebstählen in der Tiefgarage. Die Wohnungseigentümergemeinschaft verlangte den Ersatz der Kosten für den Austausch der Schließanlage von dem Wohnungseigentümer ersetzt. Da sich dieser weigerte, erhob die Gemeinschaft... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 30.11.2021
- 13 C 119/21 -

Unzulässige Umgehung der Mietpreisbremse durch Abschluss separater Vereinbarungen zur Wohnnutzung und Kellernutzung

Miete für Kellernutzung wird Wohnungsmiete hinzugerechnet

Werden zur Wohnnutzung und Kellernutzung zwei unterschiedliche Verträge abgeschlossen, um damit die Mietpreisbremse einzuhalten, so liegt ein unzulässiges Umgehungsgeschäft vor. Die Miete für eine Kellernutzung ist der Wohnungsmiete hinzuzurechnen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2020 wurde über eine ca. 95 qm große Wohnung in Berlin ein Mietvertrag geschlossen. Zugleich schlossen die Parteien einen Vertrag zur Kellernutzung ab. Während die Nettokaltmiete für die Wohnung 1.029 € betrug, sollte für die Kellernutzung 120 € monatlich gezahlt werden. Nachfolgend vertraten die Mieter die Meinung, dass der Vertrag... Lesen Sie mehr

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 23.06.2022
- 10 S 136/21 -

Begriff der "Wohn/Nutzfläche" umfasst auch mitvermietete Kellerräume

Kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete wegen Wohn­flächen­abweichung

Werden nach einem Mietvertrag Kellerräume mitvermietet, so umfasst der Begriff "Wohn/Nutzfläche" im Mietvertrag auch die Kellerräume. Bei der Berechnung der Wohn- und Nutzfläche sind daher auch die Kellerräume zu berücksichtigen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Abschluss des über eine Wohnung im Saarland im Jahr 2019 maß die Mieterin die Wohnungsgröße nach. Sie kam auf eine Quadratmeterzahl von 43,32. Der Mietvertrag wies die "Wohn/Nutzfläche" jedoch mit 55 qm aus. Die Mieterin warf den Vermietern nunmehr eine Wohnflächenabweichung vor und beanspruchte die Rückzahlung überzahlter Miete.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 07.05.2021
- 31 C 69/19 -

Wasser­versorgungs­unternehmen haftet für durch fehlerhaftes Auswechseln des Wasserzählers entstandenen Wasserschadens

Mitarbeiter des Wasser­versorgungs­unternehmen als Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe

Kommt es nach dem Auswechseln des Wasserzählers zu einem Wasserschaden, weil der Mitarbeiter des Wasser­versorgungs­unternehmens einen Fehler gemacht hat, so haftet dafür das Unternehmen. Der Mitarbeiter des Wasser­versorgungs­unternehmens ist als Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe anzusehen. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2014 wurde im Keller eines Einfamilienhauses in Brandenburg der Wasserzähler ausgetauscht. Dabei kam es durch den Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmens zu einem handwerklichen Fehler. So wurde nicht die Dichtung des Distanzstückes ausgetauscht. Dadurch tropfte in der Folgezeit Wasser aus der Wasseruhr. Eine spätere Messung... Lesen Sie mehr

Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30.12.2020
- 1 KO 902/17 -

Unter­haltungs­pflicht des Grund­stücks­eigentümers für Tunnel zu historischen Kellergewölbe unterhalb seines Grundstücks

Fehlende Nutzung des Gewölbes unerheblich

Ein Grund­stücks­eigentümer ist zur Unterhaltung des Tunnels zu einem unterhalb seines Grundstücks liegenden Kellergewölbes verpflichtet, auch wenn der Zugang zum Tunnel außerhalb seines Grundstücks liegt. Unerheblich für die Unter­haltungs­pflicht ist, dass das Gewölbe durch den Grund­stücks­eigentümer nicht genutzt wird. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Thüringen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Unterhalb eines in Gotha liegenden Grundstücks befand sich ein historisches Kellergewölbe vermutlich aus dem Jahr 1837. Das Gewölbe war durch einen Tunnel erreichbar, dessen Eingang außerhalb des Grundstücks lag. Der Tunnel selber unterführte eine am Grundstück liegende Straße. Im Oktober 2007 erließ die zuständige Behörde gegen die Eigentümerin... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 22.01.2019
- 23 O 464/17 -

LG Coburg zur Sorgfaltspflicht beim Aufladen gebraucht erworbener Elektrogeräte

Aufladen eines gebrauchten Akkus in brennbarer Umgebung stellt Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht dar

Die Klage eines Gebäude­brand­versicherers gegen den Privat­haftpflicht­versicherer eines Mieters auf Ausgleich eines Brandschadens hatte beim Landgericht Coburg Erfolg, weil der Mieter ein gebraucht erworbenes Elektrospielzeug in brennbarer Umgebung aufgeladen hatte. Hierbei war der im Spielzeug verbaute Akku explodiert und es kam zum Brand.

Der Akku eines Spielzeughelikopters explodierte während des Ladevorgangs und es kam zum Brand. Dieser beschädigte den Keller sowie das Treppenhaus des betroffenen Gebäudes bis ins Dachgeschoss. Ein im Haus lebender Mieter hatte den Helikopter zum Laden im Keller auf einen Wäschetrockner abgestellt, auf dem sich auch ein Textilkoffer befand und der in der Nähe weiterer elektrischer Geräte... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.01.2018
- V ZR 256/16 -

BGH: Rücktritt vom Grund­stücks­kauf­vertrag nach falscher Zusicherung der Trockenheit des Kellers in Maklerexposé

Maklerexposé als öffentliche Äußerung des Verkäufers im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB

Wird in einem Maklerexposé angegeben, dass der Keller trocken sei, obwohl dies nicht der Fall ist, liegt ein Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB vor. Denn ein Maklerexposé stellt eine öffentliche Äußerung des Verkäufers bzw. seines Gehilfen dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2013 kaufte eine Frau ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück zum Preis von 119.000 Euro. Das Haus stammte aus den 50er Jahren. Obwohl im Maklerexposé angegeben wurde "Zudem ist das Haus unterkellert (trocken)", traten im Keller Feuchtigkeitserscheinungen auf. Die Käuferin verlangte daher die Rückabwicklung des Kaufes. Da sich... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.10.2019
- V ZR 4/19 -

BGH: Muffiger bzw. modrig-feuchter Geruch im Haus aufgrund Feuchtigkeit im Keller stellt Sachmangel dar

Käufer kann Gewähr­leistungs­rechte geltend machen

Bei Häusern, die zu einer Zeit errichtet wurden, als Kellerabdichtungen noch nicht üblich waren, begründet nicht jede Feuchtigkeit im Keller einen Sachmangel. Kommt es zu einem muffigen bzw. modrig-feuchten Geruch im Haus aufgrund der Kellerfeuchtigkeit, so liegt ein Sachmangel vor. Der Käufer kann dann Gewähr­leistungs­rechte geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Kauf eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks im März 2015 stellten die Käufer Feuchtigkeit an den Kellerwänden fest. Dadurch sei es nach Regenfällen zu einem muffigen bzw. modrig-feuchten Geruch im Haus gekommen. Das Haus wurde im Jahr 1914 errichtet. Die Käufer sahen in der Kellerfeuchtigkeit einen Sachmangel und machten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.01.2016
- 222 C 359/15 -

Unzulässige Kündigung bei Stromentnahme des Mieters aus frei zugänglicher Steckdose im Keller zum Betrieb einer Lampe oder eines Staubsaugers

Geringfügiger Stromdiebstahl rechtfertigt ohne vorherige Abmahnung keine Kündigung

Nutzt ein Wohnungsmieter eine frei zugängliche Steckdose im Keller, um eine Lampe oder einen Staubsauger zu betreiben, rechtfertigt dies weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags wegen illegaler Stromentnahme. Ohnehin ist eine Kündigung wegen eines geringfügigen Stromdiebstahls ohne vorherige Abmahnung unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Wohnungsmieter nutzte eine im Keller vorhandene Mehrfachsteckdose, um dadurch eine Lampe und gelegentlich einen Staubsauger mit Strom zu versorgen. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig und kündigte den Mieter daraufhin fristlos und hilfsweise fristgemäß. Da der Mieter sich weigerte, die Kündigung zu akzeptieren, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 14.06.2001
- 67 S 475/00 -

Berücksichtigung des Nutzungszwecks neben dem Flächenanteil eines Raums bei Berechnung einer Mietminderung wegen Feuchtigkeit

Mietminderung von 10 % aufgrund feuchten Kellers mit Flächenanteil von 27 % an der gesamten Nutzfläche

Bei der Berechnung einer Mietminderung wegen Feuchtigkeit in einem Raum ist neben dem Flächenanteil auch der Nutzungszweck zu berücksichtigen. Ein feuchter Keller rechtfertigt trotz dessen, dass er 27 % der gesamten Nutzfläche einnimmt, angesichts seines Nutzungszwecks eine Mietminderung von nur 10 %. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund von Feuchtigkeit im Keller eines angemieteten Hauses in dem Zeitraum von Juli 1988 bis Januar 2000 beanspruchten die Mieter eine Mietminderung. Das Amtsgericht erachtete aufgrund dessen, dass der Keller 27 % der gesamten Nutzfläche des Grundstücks einnahm, eine Mietminderung von 25 % für angemessen. Dies hielt der Vermieter jedoch... Lesen Sie mehr




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