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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Keller“ veröffentlicht wurden
Landgericht Coburg, Urteil vom 22.01.2019
- 23 O 464/17 -
LG Coburg zur Sorgfaltspflicht beim Aufladen gebraucht erworbener Elektrogeräte
Aufladen eines gebrauchten Akkus in brennbarer Umgebung stellt Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht dar
Die Klage eines Gebäudebrandversicherers gegen den Privathaftpflichtversicherer eines Mieters auf Ausgleich eines Brandschadens hatte beim Landgericht Coburg Erfolg, weil der Mieter ein gebraucht erworbenes Elektrospielzeug in brennbarer Umgebung aufgeladen hatte. Hierbei war der im Spielzeug verbaute Akku explodiert und es kam zum Brand.
Der Akku eines Spielzeughelikopters explodierte während des Ladevorgangs und es kam zum Brand. Dieser beschädigte den Keller sowie das Treppenhaus des betroffenen Gebäudes bis ins Dachgeschoss. Ein im Haus lebender Mieter hatte den Helikopter zum Laden im Keller auf einen Wäschetrockner abgestellt, auf dem sich auch ein Textilkoffer befand und der in der Nähe weiterer elektrischer Geräte sowie einer Holzsauna stand. Der Mieter war nach dem Start des Ladevorgangs vom Keller in seine Wohnung zurückgegangen und nach ca. 10 Minuten war der Brand ausgebrochen. Den Spielzeughelikopter hatte der Mieter zuvor bei einem Gebrauchtwarenladen, einer sogenannten... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.01.2018
- V ZR 256/16 -
BGH: Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag nach falscher Zusicherung der Trockenheit des Kellers in Maklerexposé
Maklerexposé als öffentliche Äußerung des Verkäufers im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB
Wird in einem Maklerexposé angegeben, dass der Keller trocken sei, obwohl dies nicht der Fall ist, liegt ein Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB vor. Denn ein Maklerexposé stellt eine öffentliche Äußerung des Verkäufers bzw. seines Gehilfen dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2013 kaufte eine Frau ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück zum Preis von 119.000 Euro. Das Haus stammte aus den 50er Jahren. Obwohl im Maklerexposé angegeben wurde "Zudem ist das Haus unterkellert (trocken)", traten im Keller Feuchtigkeitserscheinungen auf. Die Käuferin verlangte daher die Rückabwicklung des Kaufes. Da sich... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.10.2019
- V ZR 4/19 -
BGH: Muffiger bzw. modrig-feuchter Geruch im Haus aufgrund Feuchtigkeit im Keller stellt Sachmangel dar
Käufer kann Gewährleistungsrechte geltend machen
Bei Häusern, die zu einer Zeit errichtet wurden, als Kellerabdichtungen noch nicht üblich waren, begründet nicht jede Feuchtigkeit im Keller einen Sachmangel. Kommt es zu einem muffigen bzw. modrig-feuchten Geruch im Haus aufgrund der Kellerfeuchtigkeit, so liegt ein Sachmangel vor. Der Käufer kann dann Gewährleistungsrechte geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Kauf eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks im März 2015 stellten die Käufer Feuchtigkeit an den Kellerwänden fest. Dadurch sei es nach Regenfällen zu einem muffigen bzw. modrig-feuchten Geruch im Haus gekommen. Das Haus wurde im Jahr 1914 errichtet. Die Käufer sahen in der Kellerfeuchtigkeit einen Sachmangel und machten... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.01.2016
- 222 C 359/15 -
Unzulässige Kündigung bei Stromentnahme des Mieters aus frei zugänglicher Steckdose im Keller zum Betrieb einer Lampe oder eines Staubsaugers
Geringfügiger Stromdiebstahl rechtfertigt ohne vorherige Abmahnung keine Kündigung
Nutzt ein Wohnungsmieter eine frei zugängliche Steckdose im Keller, um eine Lampe oder einen Staubsauger zu betreiben, rechtfertigt dies weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags wegen illegaler Stromentnahme. Ohnehin ist eine Kündigung wegen eines geringfügigen Stromdiebstahls ohne vorherige Abmahnung unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Wohnungsmieter nutzte eine im Keller vorhandene Mehrfachsteckdose, um dadurch eine Lampe und gelegentlich einen Staubsauger mit Strom zu versorgen. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig und kündigte den Mieter daraufhin fristlos und hilfsweise fristgemäß. Da der Mieter sich weigerte, die Kündigung zu akzeptieren, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 14.06.2001
- 67 S 475/00 -
Berücksichtigung des Nutzungszwecks neben dem Flächenanteil eines Raums bei Berechnung einer Mietminderung wegen Feuchtigkeit
Mietminderung von 10 % aufgrund feuchten Kellers mit Flächenanteil von 27 % an der gesamten Nutzfläche
Bei der Berechnung einer Mietminderung wegen Feuchtigkeit in einem Raum ist neben dem Flächenanteil auch der Nutzungszweck zu berücksichtigen. Ein feuchter Keller rechtfertigt trotz dessen, dass er 27 % der gesamten Nutzfläche einnimmt, angesichts seines Nutzungszwecks eine Mietminderung von nur 10 %. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund von Feuchtigkeit im Keller eines angemieteten Hauses in dem Zeitraum von Juli 1988 bis Januar 2000 beanspruchten die Mieter eine Mietminderung. Das Amtsgericht erachtete aufgrund dessen, dass der Keller 27 % der gesamten Nutzfläche des Grundstücks einnahm, eine Mietminderung von 25 % für angemessen. Dies hielt der Vermieter jedoch... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Wedding, Beschluss vom 09.08.2016
- 4 C 123/16 -
Keine Mietminderung wegen eines nur "soweit verfügbar" mitvermieteten feuchten Kellers
Keine Verfügbarkeit des Kellers bei Mietmangel
Wird ein Keller nach dem Mietvertrag nur "soweit verfügbar" mitvermietet, so kann der Mieter keine Mietminderung geltend machen, wenn der Keller feucht ist. Denn in diesem Fall ist der Keller nicht verfügbar. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete um 5 % mindern, da der ihr zugewiesene Keller nach ihrer Behauptung feucht sei. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an, so dass der Fall vor Gericht kam.Das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied gegen die Mieterin. Ihr habe wegen des feuchten Kellers kein Recht zur Mietminderung... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 27.05.2016
- 63 S 335/15 -
Wohnwertminderndes Merkmal "keine Fahrradabstellmöglichkeit" nicht gegeben trotz Erreichbarkeit des Raums nur über Treppe
Fehlende Nutzbarkeit für ältere Menschen oder Kinder unerheblich
Das nach dem Berliner Mitspiegel vorliegende wohnwertmindernde Merkmal "keine Fahrradabstellmöglichkeit" ist nicht gegeben, wenn der Fahrradabstellraum nur über eine Treppe erreicht werden kann. Dass ältere Menschen oder Kinder aufgrund der Treppe den Raum nicht nutzen können, spielt keine Rolle. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit darüber, ob das wohnwertmindernde Merkmal "kein Fahrradabstellmöglichkeit" gegeben war oder nicht. Das Wohnhaus verfügte über einen nicht abschließbaren Kellerraum, der zum Abstellen von Fahrrädern nutzbar war. Der Raum konnte aber nur über eine Treppe erreicht werden. Die Mieter einer Wohnung hielten das... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 05.04.2016
- 63 S 273/15 -
Fehlender Balkon an denkmalgeschütztem Altbau ist als wohnwertmindernd im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2015 zu werten
Keine Wohnwerterhöhung aufgrund Vorhandeneins eines rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses
Fehlt ein Balkon, so ist dies im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2015 als wohnwertmindernd zu berücksichtigen. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem denkmalgeschütztem Gebäude. Allein das Vorhandensein eines rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses ist nicht als wohnwerterhöhend zu werten, solange der Abschluss eines Vertrags mit einem Dritten notwendig ist. Ein feuchter Altbau-Keller ist nicht als wohnwertmindernd anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall weigerten sich die Mieter einer Altbauwohnung im Oktober 2014 ihre Zustimmung zu einer Mieterhöhungserklärung zu erteilen. Zur Begründung führten sie aus, dass der fehlende Balkon sowie der feuchte Keller als wohnwertmindernd zu berücksichtigen seien. Zudem könne allein das Vorhandensein eines rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses keine Wohnwerterhöhung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.04.2016
- VIII ZR 198/15 -
Kein Anspruch auf Mietminderung - Mieterin muss für gestohlene Einbauküche weiterhin bezahlen
Verlust einer für den Vermieter im Keller eingelagerten Einbauküche führt nicht zum Anspruch auf Minderung der Miete
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Mieter kein Anspruch auf Mietminderung zusteht, wenn dem Mieter eine vereinbarungsgemäß im Keller der Mietwohnung eingelagerte Einbauküche des Vermieters gestohlen wird.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Mieterin einer Wohnung der Beklagten in Berlin, die bauseits mit einer Einbauküche ausgestattet war. Nach einer gleichzeitig mit dem Mietvertrag vom 26. März 1997 geschlossenen Zusatzvereinbarung hatte die Klägerin eine Gesamtmiete in Höhe von 964,72 DM zu zahlen, wovon ein Betrag in Höhe von 34,64 DM (17,71 Euro) auf die Einbauküche entfiel.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.09.2014
- V ZR 246/14 -
BGH: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Kostenersatz wegen eigenmächtiger Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten bei Pflicht zur Durchführung der Arbeiten
Anspruchsgegner sind bei nicht Vorliegen eines entsprechenden Beschlusses Wohnungseigentümer, andernfalls Wohnungseigentümergemeinschaft
Nimmt ein Wohnungseigentümer eigenmächtig Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum vor, so kann er die dadurch entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn die Arbeiten hätten beschlossen oder vorgenommen werden müssen. Der entsprechende Bereicherungsanspruch richtet sich gegen die übrigen Wohnungseigentümer, wenn die Arbeiten noch beschlossen werden mussten, oder gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn die Arbeiten wegen eines entsprechenden Beschlusses oder aufgrund von Dringlichkeit durchgeführt werden mussten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem eine Wohnungseigentümerin im Jahr 2007 auf eigene Kosten die Kellersohle ihrer Souterrainwohnung saniert hatte, verlangte sie die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von ca. 14.130 Euro von der Wohnungseigentümergemeinschaft ersetzt. Im Jahr 2004 hatten die Wohnungseigentümer beschlossen, die Kellersohle zunächst nicht zu sanieren,... Lesen Sie mehr
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