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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Keller“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 07.05.2021
- 31 C 69/19 -
Wasserversorgungsunternehmen haftet für durch fehlerhaftes Auswechseln des Wasserzählers entstandenen Wasserschadens
Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmen als Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe
Kommt es nach dem Auswechseln des Wasserzählers zu einem Wasserschaden, weil der Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmens einen Fehler gemacht hat, so haftet dafür das Unternehmen. Der Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmens ist als Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe anzusehen. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2014 wurde im Keller eines Einfamilienhauses in Brandenburg der Wasserzähler ausgetauscht. Dabei kam es durch den Mitarbeiter des Wasserversorgungsunternehmens zu einem handwerklichen Fehler. So wurde nicht die Dichtung des Distanzstückes ausgetauscht. Dadurch tropfte in der Folgezeit Wasser aus der Wasseruhr. Eine spätere Messung ergab 90 Wassertropfen pro Minute. Da die Hauseigentümerin den Wasseraustritt erst etwa einen Monat später bemerkte, ist ein Wasserschaden entstanden. Die Bodenfliesen in dem Raum mit dem Wasserzähler waren lose bzw. hohl. In den anderen Kellerräumen waren die Fliesen... Lesen Sie mehr
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Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30.12.2020
- 1 KO 902/17 -
Unterhaltungspflicht des Grundstückseigentümers für Tunnel zu historischen Kellergewölbe unterhalb seines Grundstücks
Fehlende Nutzung des Gewölbes unerheblich
Ein Grundstückseigentümer ist zur Unterhaltung des Tunnels zu einem unterhalb seines Grundstücks liegenden Kellergewölbes verpflichtet, auch wenn der Zugang zum Tunnel außerhalb seines Grundstücks liegt. Unerheblich für die Unterhaltungspflicht ist, dass das Gewölbe durch den Grundstückseigentümer nicht genutzt wird. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Thüringen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Unterhalb eines in Gotha liegenden Grundstücks befand sich ein historisches Kellergewölbe vermutlich aus dem Jahr 1837. Das Gewölbe war durch einen Tunnel erreichbar, dessen Eingang außerhalb des Grundstücks lag. Der Tunnel selber unterführte eine am Grundstück liegende Straße. Im Oktober 2007 erließ die zuständige Behörde gegen die Eigentümerin... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 22.01.2019
- 23 O 464/17 -
LG Coburg zur Sorgfaltspflicht beim Aufladen gebraucht erworbener Elektrogeräte
Aufladen eines gebrauchten Akkus in brennbarer Umgebung stellt Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht dar
Die Klage eines Gebäudebrandversicherers gegen den Privathaftpflichtversicherer eines Mieters auf Ausgleich eines Brandschadens hatte beim Landgericht Coburg Erfolg, weil der Mieter ein gebraucht erworbenes Elektrospielzeug in brennbarer Umgebung aufgeladen hatte. Hierbei war der im Spielzeug verbaute Akku explodiert und es kam zum Brand.
Der Akku eines Spielzeughelikopters explodierte während des Ladevorgangs und es kam zum Brand. Dieser beschädigte den Keller sowie das Treppenhaus des betroffenen Gebäudes bis ins Dachgeschoss. Ein im Haus lebender Mieter hatte den Helikopter zum Laden im Keller auf einen Wäschetrockner abgestellt, auf dem sich auch ein Textilkoffer befand und der in der Nähe weiterer elektrischer Geräte... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.01.2018
- V ZR 256/16 -
BGH: Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag nach falscher Zusicherung der Trockenheit des Kellers in Maklerexposé
Maklerexposé als öffentliche Äußerung des Verkäufers im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB
Wird in einem Maklerexposé angegeben, dass der Keller trocken sei, obwohl dies nicht der Fall ist, liegt ein Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB vor. Denn ein Maklerexposé stellt eine öffentliche Äußerung des Verkäufers bzw. seines Gehilfen dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2013 kaufte eine Frau ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück zum Preis von 119.000 Euro. Das Haus stammte aus den 50er Jahren. Obwohl im Maklerexposé angegeben wurde "Zudem ist das Haus unterkellert (trocken)", traten im Keller Feuchtigkeitserscheinungen auf. Die Käuferin verlangte daher die Rückabwicklung des Kaufes. Da sich... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.10.2019
- V ZR 4/19 -
BGH: Muffiger bzw. modrig-feuchter Geruch im Haus aufgrund Feuchtigkeit im Keller stellt Sachmangel dar
Käufer kann Gewährleistungsrechte geltend machen
Bei Häusern, die zu einer Zeit errichtet wurden, als Kellerabdichtungen noch nicht üblich waren, begründet nicht jede Feuchtigkeit im Keller einen Sachmangel. Kommt es zu einem muffigen bzw. modrig-feuchten Geruch im Haus aufgrund der Kellerfeuchtigkeit, so liegt ein Sachmangel vor. Der Käufer kann dann Gewährleistungsrechte geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Kauf eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks im März 2015 stellten die Käufer Feuchtigkeit an den Kellerwänden fest. Dadurch sei es nach Regenfällen zu einem muffigen bzw. modrig-feuchten Geruch im Haus gekommen. Das Haus wurde im Jahr 1914 errichtet. Die Käufer sahen in der Kellerfeuchtigkeit einen Sachmangel und machten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.01.2016
- 222 C 359/15 -
Unzulässige Kündigung bei Stromentnahme des Mieters aus frei zugänglicher Steckdose im Keller zum Betrieb einer Lampe oder eines Staubsaugers
Geringfügiger Stromdiebstahl rechtfertigt ohne vorherige Abmahnung keine Kündigung
Nutzt ein Wohnungsmieter eine frei zugängliche Steckdose im Keller, um eine Lampe oder einen Staubsauger zu betreiben, rechtfertigt dies weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags wegen illegaler Stromentnahme. Ohnehin ist eine Kündigung wegen eines geringfügigen Stromdiebstahls ohne vorherige Abmahnung unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Wohnungsmieter nutzte eine im Keller vorhandene Mehrfachsteckdose, um dadurch eine Lampe und gelegentlich einen Staubsauger mit Strom zu versorgen. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig und kündigte den Mieter daraufhin fristlos und hilfsweise fristgemäß. Da der Mieter sich weigerte, die Kündigung zu akzeptieren, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 14.06.2001
- 67 S 475/00 -
Berücksichtigung des Nutzungszwecks neben dem Flächenanteil eines Raums bei Berechnung einer Mietminderung wegen Feuchtigkeit
Mietminderung von 10 % aufgrund feuchten Kellers mit Flächenanteil von 27 % an der gesamten Nutzfläche
Bei der Berechnung einer Mietminderung wegen Feuchtigkeit in einem Raum ist neben dem Flächenanteil auch der Nutzungszweck zu berücksichtigen. Ein feuchter Keller rechtfertigt trotz dessen, dass er 27 % der gesamten Nutzfläche einnimmt, angesichts seines Nutzungszwecks eine Mietminderung von nur 10 %. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund von Feuchtigkeit im Keller eines angemieteten Hauses in dem Zeitraum von Juli 1988 bis Januar 2000 beanspruchten die Mieter eine Mietminderung. Das Amtsgericht erachtete aufgrund dessen, dass der Keller 27 % der gesamten Nutzfläche des Grundstücks einnahm, eine Mietminderung von 25 % für angemessen. Dies hielt der Vermieter jedoch... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Wedding, Beschluss vom 09.08.2016
- 4 C 123/16 -
Keine Mietminderung wegen eines nur "soweit verfügbar" mitvermieteten feuchten Kellers
Keine Verfügbarkeit des Kellers bei Mietmangel
Wird ein Keller nach dem Mietvertrag nur "soweit verfügbar" mitvermietet, so kann der Mieter keine Mietminderung geltend machen, wenn der Keller feucht ist. Denn in diesem Fall ist der Keller nicht verfügbar. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete um 5 % mindern, da der ihr zugewiesene Keller nach ihrer Behauptung feucht sei. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an, so dass der Fall vor Gericht kam.Das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied gegen die Mieterin. Ihr habe wegen des feuchten Kellers kein Recht zur Mietminderung... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 27.05.2016
- 63 S 335/15 -
Wohnwertminderndes Merkmal "keine Fahrradabstellmöglichkeit" nicht gegeben trotz Erreichbarkeit des Raums nur über Treppe
Fehlende Nutzbarkeit für ältere Menschen oder Kinder unerheblich
Das nach dem Berliner Mitspiegel vorliegende wohnwertmindernde Merkmal "keine Fahrradabstellmöglichkeit" ist nicht gegeben, wenn der Fahrradabstellraum nur über eine Treppe erreicht werden kann. Dass ältere Menschen oder Kinder aufgrund der Treppe den Raum nicht nutzen können, spielt keine Rolle. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit darüber, ob das wohnwertmindernde Merkmal "kein Fahrradabstellmöglichkeit" gegeben war oder nicht. Das Wohnhaus verfügte über einen nicht abschließbaren Kellerraum, der zum Abstellen von Fahrrädern nutzbar war. Der Raum konnte aber nur über eine Treppe erreicht werden. Die Mieter einer Wohnung hielten das... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 05.04.2016
- 63 S 273/15 -
Fehlender Balkon an denkmalgeschütztem Altbau ist als wohnwertmindernd im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2015 zu werten
Keine Wohnwerterhöhung aufgrund Vorhandeneins eines rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses
Fehlt ein Balkon, so ist dies im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2015 als wohnwertmindernd zu berücksichtigen. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem denkmalgeschütztem Gebäude. Allein das Vorhandensein eines rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses ist nicht als wohnwerterhöhend zu werten, solange der Abschluss eines Vertrags mit einem Dritten notwendig ist. Ein feuchter Altbau-Keller ist nicht als wohnwertmindernd anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall weigerten sich die Mieter einer Altbauwohnung im Oktober 2014 ihre Zustimmung zu einer Mieterhöhungserklärung zu erteilen. Zur Begründung führten sie aus, dass der fehlende Balkon sowie der feuchte Keller als wohnwertmindernd zu berücksichtigen seien. Zudem könne allein das Vorhandensein eines rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses keine Wohnwerterhöhung... Lesen Sie mehr
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