wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 27. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.04.2023
9 A 167/22 -

Widerruf des einem Journalisten erteilten Lehrauftrages durch die Universität Kiel war rechtswidrig

Keine Voraussetzungen für Widerruf des Lehrauftrags aus wichtigem Grund

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat auf die Klage eines Journalisten gegen die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel entschieden, dass der Widerruf eines zunächst für das Wintersemester 2022/2023 erteilten Lehrauftrages rechtswidrig war.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger hatte sich im September 2022 während des Abhaltens sogenannter „Referenden“ in von russischen Streit-kräften kontrollierten Regionen der Ukraine aufgehalten und unter anderem an einer Pressekonferenz mit russischen Medien teilgenommen.

Hintergründe des Ukraine-Besuchs vor Widerruf nicht voll aufgeklärt

Die Abwägung der grundrechtlich geschützten Positionen von Kläger und Universität sei nicht rechtmäßig erfolgt. Das VG ist der Auffassung, dass sich Mängel in der Sachverhaltsaufklärung auch in den in die Abwägung einzustellenden Aspekten niedergeschlagen hätten. Zugunsten des Klägers sei zu berücksichtigen, dass die Hintergründe seines Besuchs in der Ukraine vor dem Treffen der Entscheidung über die Beendigung der Zusammenarbeit nicht vollumfänglich aufgeklärt worden seien und insbesondere verfahrensmäßig verkürzt vorgegangen worden wäre. Im Ergebnis hätten die Voraussetzungen für den Widerruf eines Lehrauftrags aus wichtigem Grund nach § 66 Abs. 3 des Hochschulgesetzes (HSG SH) nicht vorgelegen.

Universität muss auch Stellungnahme zu dem Vorfall auf ihrer Homepage entfernen

In dem weiteren Klagverfahren entschied das VG zudem, dass dem Kläger ein Anspruch auf Unterlassung der weiteren Verbreitung einer auf der Homepage der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel veröffentlichten Stellungnahme zusteht. Hinsichtlich der Stellungnahme stellte die Kammer fest, dass es der Universität zwar grundsätzlich nicht verwehrt sei, sich auch öffentlich kritisch gegenüber einem ihrer Lehrbeauftragten zu äußern. Allerdings führe die verkürzte Darstellung auf der Homepage dazu, dass dem Kläger eine Reiseintention durch die Öffentlichkeit unterstellt würde, die so nach den Feststellungen im Verfahren nicht zugrunde gelegt werden könne. Die zwischen den Beteiligten streitige Bewertung als „Wahlbeobachter“ durch Teile der Medien habe im Rahmen der mündlichen Verhandlung nachvollzogen werden können. Der Kläger habe insofern unter anderem durch sein Auftreten auf einer Pressekonferenz der russischen Föderation einen Beitrag zum Entstehen geleistet. Allerdings betonte das VG, dass es einem Journalisten grundsätzlich nicht verwehrt werden könne, auch zur Informationsgewinnung in Krisengebiete zu reisen. Für den Kläger sei insofern in besonderer Weise zu berücksichtigen, dass dies gerade auch Gegenstand des im Parallelverfahren streitigen Lehrauftrages gewesen sei. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Hochschulrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Hochschule | Universität | Journalist | Reporter | Lehrauftrag | Stellungnahme | Widerruf

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32842 Dokument-Nr. 32842

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung32842

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH