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alle Urteile, veröffentlicht am 18.12.2020

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.12.2020
- IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19 -

BGH zum Umfang der Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung erfordert die Angabe der Rechnungsgrundlage

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung nach § 203 Abs. 5 VVG die Angabe der Rechnungsgrundlage (Versicherungs­leistungen oder Sterbe­wahrscheinlichkeit) erfordert, deren Veränderung die Prämienanpassung veranlasst hat. Dagegen muss der Versicherer nicht mitteilen, in welcher Höhe sich diese Rechnungsgrundlage verändert hat. Er hat auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie z.B. des Rechnungszinses, anzugeben.

Die Kläger wandten sich gegen mehrere Beitragserhöhungen in den Jahren zwischen 2014 und 2017, die ihr privater Krankenversicherer auf der Grundlage von § 203 Abs. 2 VVG vorgenommen hatte.Im Verfahren IV ZR 294/19 beanstandete der Kläger zuletzt nur noch die Mitteilungen über die Gründe für die Beitragserhöhungen. Das Landgericht hat seiner Klage stattgegeben, die Unwirksamkeit der Prämienanpassungen für die Jahre 2015 und 2016 festgestellt und den beklagten Versicherer u.a. antragsgemäß zur Rückzahlung der gezahlten Erhöhungsbeträge verurteilt. Das Oberlandesgericht hat dies im Wesentlichen dahingehend abgeändert, dass eine... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht München, Gerichtsbescheid vom 07.12.2020
- M 9 K 19.4747 -

Eigentümer eines 11-stöckigen Wohnhauses hat kein Anspruch auf Nachbarschutz gegen genehmigte Errichtung eines Neubaus mit 4 Stockwerken

Keine Verletzung subjektiver Rechte des Nachbarn

Der Eigentümer eines 11-stöckigen Wohnhauses hat keinen Anspruch auf Nachbarschutz gegen die genehmigte Errichtung eines 4 Stockwerke hohen Neubaus auf dem Nachbargrundstück. Eine Verletzung subjektiver Rechte des Nachbarn liegt nicht vor. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2019 wurde in München der Abriss eines zweistöckigen Gebäudes und die Errichtung eines Neubaus mit 4 Stockwerken zu Wohnzwecken genehmigt. Die Eigentümerin des Nachbargrundstücks war damit jedoch nicht einverstanden. Sie bemängelte, dass der Neubau doppelt so hoch wie das Bestandsgebäude werden sollte. Sie sah darin eine Verletzung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 12.11.2020
- 2 UF 139/20 -

Vor einem gerichtlichen Umgangsverfahren muss keine außergerichtliche Lösung mit Hilfe des Jugendamts versucht werden

Kein fehlendes Rechts­schutz­bedürfnis für Umgangsantrag

Vor Einleitung eines gerichtlichen Umgangsverfahrens muss nicht versucht werden, den Streit mit Hilfe des Jugendamts außergerichtlich zu lösen. Es fehlt in diesem Fall nicht das Rechts­schutz­bedürfnis für einen Umgangsantrag. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Ludwigshafen im September 2020 den Umgangsantrag des Kindesvaters mit der Begründung zurückgewiesen, es fehle an einem Rechtsschutzbedürfnis für das gerichtliche Verfahren. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Kindesvater zuvor versuchen müssen, mit Hilfe des Jugendamtes eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Kindesvater sah dies... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.11.2020
- 2 BvR 477/17 -

Kunduz-Einsatz der Bundeswehr: Verfassungs­beschwerde über abgelehnte Amtshaftungs­ansprüche gescheitert

Bundes­verfassungs­gericht nimmt Verfassungs­beschwerde über Versagung von Amtshaftungs­ansprüchen aufgrund Auslandseinsatzes der Bundeswehr nicht zur Entscheidung an

Das Bundes­verfassungs­gericht hat eine Verfassungs­beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die zivilgerichtliche Versagung von Amtshaftungs­ansprüchen gegen die Bundesrepublik Deutschland, zuletzt durch den Bundesgerichtshof, richtete. Die Beschwerdeführer hatten Amtshaftungs­ansprüche aufgrund Schäden, die ihnen durch den Luftangriff der Bundeswehr in Kunduz entstanden waren, geltend gemacht. Die Beschwerdeführer sind in allen Gerichtsinstanzen unterlegen.

Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Im September 2009 wurden in Kunduz (Afghanistan) bei einem Luftangriff, der von einem Oberst der Bundeswehr angeordnet worden war, auch zahlreiche Zivilisten getötet oder verletzt. Die Beschwerdeführer erhoben - in allen Instanzen erfolglos - Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland als Angehörige... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.10.2020
- 5 Sa 48/20 -

Zur Darlegungslast von Lkw-Fahrern zu geleisteten Überstunden

Angabe an welchen Tagen welche Tour wann begonnen und wann beendet wurde

Für Lkw-Fahrer genügt zur Darlegung von geleisteten Überstunden die Angabe, an welchen Tage welche Tour wann begonnen und wann beendet wurde. Es ist dann Sache des Arbeitgebers unter Auswertung der Aufzeichnungen darzulegen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer aus welchen Gründen im geringeren zeitlichen Umfang als von ihm behauptet gearbeitet haben muss. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall machte eine Lkw-Fahrerin vor dem Arbeitsgericht Stralsund die Vergütung von geleisteten Überstunden in den Monaten April bis Juni 2018 geltend. Sie gab dabei unter Berücksichtigung der Pausen sowie Urlaubs- und Krankheitstage Tag genau an, zu welcher Uhrzeit sie ihre Tätigkeit als Lkw-Fahrerin aufgenommen und zu welcher Uhrzeit sie diese beendet hat. Das... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.10.2020
- VI R 42/18 -

Keine Berücksichtigung von Aufwendungen in Zusammenhang mit einem "Biberschaden" als außergewöhnliche Belastungen

Keine Zuständigkeit des Steuerrechts bei Wildtierschäden

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Aufwendungen für die Beseitigung von durch einen Biber verursachter und zum Schutz vor weiterer Schäden nicht als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG abzugsfähig sind.

Die Kläger bewohnen ein Einfamilienhaus, dessen Garten an ein natürliches Gewässer angrenzt, in dem sich in den letzten Jahren -sehr zur Freude der Naturschützer-- der in Deutschland fast ausgestorbene Biber wieder angesiedelt hat. Diese Freude konnten die Kläger nur bedingt teilen, da die Biber auf ihrem Grundstück erhebliche Schäden anrichteten. So senkte sich durch die Anlage des... Lesen Sie mehr




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