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Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 28.02.2024
- 4 Sa 166/23 -
Manipulation der elektronischen Patientenakte rechtfertigt fristlose Kündigung
Vorliegen einer schweren Pflichtverletzung
Die nachträgliche Veränderung einer elektronischen Patientenakte stellt eine schwere Pflichtverletzung dar, die grundsätzlich geeignet ist eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Thüringen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Um einen Fehler zu vertuschen, veränderte die Mitarbeiterin einer Arztpraxis in Thüringen im Dezember 2022 die elektronische Patientenakte einer Patientin. Es ging dabei um die
Recht zur fristlosen Kündigung wegen nachträglicher Veränderung der Patientenakte
Das Landesarbeitsgericht Thüringen bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Die nachträgliche
Kein Ausspruch einer Abmahnung erforderlich
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts sei nicht der Ausspruch einer Abmahnung erforderlich gewesen. Denn das Vertrauen der Beklagten in die Klägerin sei unwiederbringlich verloren gewesen. Dieses Vertrauen wäre durch eine Abmahnung nicht wieder herstellbar gewesen. Dafür spreche vor allem auch der Umstand, dass die Klägerin die Pflichtverletzung zunächst nicht zugegeben hat.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2024
Quelle: Landesarbeitsgericht Thüringen, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Gera, Urteil vom 05.07.2023
[Aktenzeichen: 4 Ca 73/23]
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Dokument-Nr. 34026
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