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alle Urteile, veröffentlicht am 29.12.2020

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.12.2020
- 13 B 1983/20.NE -

Corona: Golfplätze bleiben geschlossen

Das Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag eines Golfspielers abgelehnt, das Verbot des Amateur- und Freizeitsports auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes in der seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Fassung ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb unter anderem auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unzulässig. Anders als bis dahin ist jetzt auch der im Freien stattfindende Individualsport auf Sportanlagen nicht mehr möglich. Die Antragsteller, der Mitglied in einem Düsseldorfer Golfclub ist, hatte geltend gemacht, von Individualsport im Freien und insbesondere von Golf gehe keine Gefahr der Verbreitung einer Infektion mit dem Coronavirus aus.Zur Begründung seines Eilbeschlusses hat der für das Infektionsschutzrecht... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2020
- OVG 11 S 134.20, OVG 11 S 135.20 u. OVG 11 S 136.20 -

Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk in zweiter Instanz bestätigt

Nach der am 22. Dezember 2020 in Kraft getretenen Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (z.B. Raketen und Böller) im Jahr 2020 auch in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember nicht an Verbraucher überlassen werden.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte von Pyrotechnikherstellern und -händlern gestellte Anträge, diese Vorschrift vorläufig außer Vollzug zu setzen, zurückgewiesen (vgl. Verbot der Überlassung von Feuerwerk zu Silvester rechtmäßig ).Die hiergegen eingelegten Beschwerden der Antragsteller blieben ohne Erfolg. Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 24.09.2020
- 15 O 68/19 -

Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss ungefragt über bekannte Unfallschäden aufklären

Zur arglistigen Täuschung beim Gebrauchtwagenkauf

Der Verkäufer eines gebrauchten Kraftfahrzeuges hat die Verpflichtung, den potenziellen Käufer auch ungefragt auf bekannte Mängel oder frühere Unfallschäden hinzuweisen, selbst dann, wenn der Schaden bereits fachgerecht repariert wurde. Eine Ausnahme gilt nur für sogenannte Bagatellschäden, also ganz geringfügige äußere Schäden, beispielsweise im Lack. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor.

Die Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten Pkw wegen arglistiger Täuschung des Käufers hatte überwiegend Erfolg. Nur für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer musste der Kläger Abzüge hinnehmen.Der Kläger hatte im Jahr 2018 vom Beklagten einen damals sieben Jahre alten Pkw mit einer Laufleistung von 122.000 km zum Preis von 10.500,00... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 14.12.2020
- 4 K 612/20.KO -

Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar auch nach Ablauf der Probezeit rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem gerichtlichen Klageverfahren entschieden, dass die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar (für Fahranfänger) nach Ablauf der Probezeit auch dann rechtmäßig ist, wenn zwischen einem Verkehrsverstoß und der behördlichen Maßnahme ein längerer Zeitraum liegt, in dem der Betroffene beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat.

Die Klägerin beging als Fahranfängerin noch während ihrer Probezeit zwei schwerwiegende Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr. Im April 2018 überschritt sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h und im November 2018 um 49 km/h. Die Verkehrsverstöße wurden jeweils mit Bußgeldern und der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister geahndet.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.12.2020
- 5 U 231/19 -

Anfechtbarkeit von Entlastungs­beschlüssen wegen unrichtiger Auskunft nur bei Relevanz

Aktionäre können Entlastungs­beschlüsse nur bei nicht ordnungsgemäßen, unzutreffenden oder unzureichender Antworten anfechten und wenn diese für die Willensbildung der Aktionäre erforderlich waren

Verwaltungsorgane müssen Aktionärsfragen nur im erforderlichen Umfang beantworten. Dies richtet sich nach dem konkreten Tagesordnungspunkt. Werden Fragen nicht ordnungsgemäß, unzutreffend oder unzureichend beantwortet, führt dies nur dann zur Anfechtbarkeit, wenn die Antworten für die Willensbildung der Aktionäre erforderlich waren. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat unter Anwendung dieser Grundsätze die erstinstanzlich erfolgreiche Klage von Aktionären gegen Entlastungs­beschlüsse von Vorstands­mitgliedern und dem Aufsichtsrats­vorsitzenden einer Großbank abgewiesen.

Die Kläger sind Aktionäre der beklagten deutschen Großbank. Sie wenden sich gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Mai 2018. Im Rahmen der Generaldebatte waren in der Hauptversammlung Fragen u.a. zu den Themenkomplexen Postbank- Prozesse, Cum-Ex und unterlassene Rückstellung, Geldwäscheprävention sowie angeblicher Einlagenrückgewähr an einen Großaktionär gestellt worden. Die Verwaltungsorgane... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 29.12.2020
- 15 E 5246/20; AZ: 14 E 5238/20 -

Corona: Eilanträge gegen Feuerwerksverbot ohne Erfolg

Feuerwerksverbot ist notwendige Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Pandemie

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat zwei Eilanträge abgelehnt, mit denen sich die Antragsteller jeweils gegen das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen gewandt haben (14 E 5238/20, 15 E 5246/20).

Nach der Coronavirus-Eindämmungsverordnung in der ab dem 23. Dezember 2020 gültigen Fassung ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen zum Zweck der Durchführung eines Feuerwerks oder vergleichbarer Vergnügungen untersagt. Dieses Verbot gilt auch im privaten Wohnraum und dem dazugehörigen befriedeten Besitztum, nicht aber für pyrotechnische Gegenstände... Lesen Sie mehr




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