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alle Urteile, veröffentlicht am 04.08.2020
Bundesfinanzhof, Urteil vom 07.05.2020
- V R 1/18 -
BFH zum Vorsteuerabzug für die Renovierung eines Home-Office
Kein Vorsteuerabzug für Renovierung eines Badezimmers mit Dusche und Badewanne
Vermietet ein Arbeitnehmer eine Einliegerwohnung als Home-Office an seinen Arbeitgeber für dessen unternehmerische Zwecke, kann er grundsätzlich die ihm für Renovierungsaufwendungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer steuermindernd geltend machen. Dies gilt nicht nur für die Aufwendungen zur Renovierung des beruflich genutzten Büros oder Besprechungsraums, sondern auch für Aufwendungen eines Sanitärraums; ausgeschlossen vom Abzug sind dagegen die Aufwendungen für ein mit Dusche und Badewanne ausgestattetes Badezimmer. So entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 7.5.2020 V R 1/18.
Im hier vorliegenden Fall sind die Kläger Eigentümer eines Gebäudes, das sie im Obergeschoss selbst bewohnen. Eine Einliegerwohnung mit Büro, Besprechungsraum, Küche und Bad/WC im Erdgeschoss vermieteten sie als Home-Office des Klägers umsatzsteuerpflichtig an dessen Arbeitgeber.Die Kläger renovierten das Home-Office und bezogen hierfür Handwerkerleistungen, von denen 25.780 € auf die Renovierung des Badezimmers entfielen. Die hierauf entfallende Umsatzsteuer machten sie im Rahmen ihrer Umsatzsteuererklärung als Vorsteuer geltend. Im Anschluss an eine Ortsbesichtigung ordnete das Finanzamt die Aufwendungen für das Badezimmer... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.07.2020
- 1 WB 20.19 -
BVerwG: Anfechtung der Wahl zum Gesamtvertrauenspersonenausschuss erfolglos
Quorum von fünf wirksamen Anfechtungserklärungen nicht erreicht
Die Wahl zum 8. Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim Bundesministerium der Verteidigung vom Juni 2019 muss nicht wiederholt werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgerichts entschieden. Nach eingehender Prüfung der eingereichten Wahlanfechtungserklärungen und der geltend gemachten Wahlmängel hat das Gericht die Anträge als unzulässig zurückgewiesen.
Bei der alle vier Jahre stattfindenden Wahl sind ca. 2300 Vertrauenspersonen der Bundeswehr wahlberechtigt. Sie geben ihre Stimmen in einer reinen Briefwahl ab. Für die unterschiedlichen Organisationsbereiche der Bundeswehr werden insgesamt 35 Repräsentanten der Mannschaftssoldaten, Unteroffiziere und Offiziere gewählt. Nach der letzten Wahl im Juni 2019 haben sechs Soldaten eine Reihe... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.07.2020
- 1 BvR 146/17 -
BVerfG: Zur Zulässigkeit des Vorhaltens alter Verdachtsberichterstattung in einem Online-Pressearchiv
Presseartikel in Online-Archiven muss nur in Ausnahmefällen nachträglich gelöscht werden
Das BVerfG hat entschieden, dass die ursprüngliche Zulässigkeit einer Berichterstattung ein entscheidender Faktor für die Zulässigkeit einer über das Internet zugänglichen Archivierung ist und im Normalfall eine unveränderte öffentliche Bereitstellung auch nach langer Zeit noch rechtfertigt. Für die Verdachtsberichterstattung entsprechen dem besonders gesteigerte Anforderungen an die ursprüngliche Veröffentlichung solcher Berichte, die deren öffentliches Vorhalten im Regelfall auch langfristig tragen. In Ausnahmefällen kann das Vorhalten einer ursprünglich berechtigten Verdachtsberichterstattung durch Zeitablauf oder durch zwischenzeitlich hinzugekommene Umstände eine die betroffene Person derart belastende Dimension gewinnen, dass daraus Löschungs-, Auslistungs- oder Nachtragsansprüche erwachsen
Der Beschwerdeführer war zum Zeitpunkt des beanstandeten Presseberichts Unternehmensberater und unterstützte verschiedene Unternehmen bei der Erschließung ausländischer Märkte. In diesem Rahmen erhielt er für Beratungsleistungen unter anderem von der Firma Siemens Zahlungen im achtstelligen Bereich. 2007 erschien in der Europaausgabe einer englischsprachigen Tageszeitung im Zuge damals... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 31.07.2020
- 14 L 1306/20 -
VG Köln: KFZ-Zulassungsdienst darf wieder ins Straßenverkehrsamt
Auftreten im Internet und in Werbeanzeigen als Behörde begründet keine Beschränkung des Zugangs zur Zulassungsstelle
Der Oberbergische Kreis darf den Zugang eines KFZ-Zulassungsdiensts zur Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamts nicht mit der Begründung einschränken, dieser trete im Internet und in Werbeanzeigen als Behörde auf. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und den Oberbergischen Kreis im Wege der einstweiligen Anordnung dazu verpflichtet, den Antragsteller wie andere KFZ-Zulassungsdienste zu behandeln.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller betreibt einen KFZ-Zulassungsdienst, der für seine Kunden die An-, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen bei den Zulassungsstellen der Straßenverkehrsämter übernimmt. Der Oberbergische Kreis (Antragsgegner) ermöglicht KFZ-Zulassungsdiensten eine vereinfachte Vergabe von Terminen bei der Zulassungsstelle.... Lesen Sie mehr