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alle Urteile, veröffentlicht am 10.08.2020

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.06.2020
- 2 C 12.09 -

BVerwG: Besitz kinder­pornografischen Bildmaterials rechtfertigt Entlassung eines Justiz­vollzugs­beamten

Für Justizvollzugbeamte gilt ein weiter reichender Orientierungsrahmen

Bei einer Disziplinarklage gegen einen Justiz­vollzugs­beamten wegen des Besitzes kinder­pornografischen Bildmaterials reicht der Orientierungsrahmen für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig heute entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der beklagte Beamte ist Justizvollzugsbeamter des klagenden Landes. Im August 2013 wurde u.a. auf einem privaten Computer des Beklagten eine Vielzahl kinderpornografischer Bilder und Videos entdeckt. Durch Strafbefehl wurde gegen den Beamten wegen öffentlichen Zugänglichmachens von kinderpornografischem Material gemäß § 184 b Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten festgesetzt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.Mit seiner daraufhin erhobenen Disziplinarklage strebt das klagende Land die disziplinargerichtliche Entfernung des Beamten aus dem... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Beschluss vom 17.07.2020
- 275 C 12174/20 und 275 C 12175/20 -

Obdachlos in der Corona-Krise: Kein Recht auf einstweilige Zutrittserlaubnis zur Essensausgabe bzw. Tageseinrichtung ohne Maske

Zutrittsverbot vom öffentlich-rechtlichen Hausrecht gedeckt

Das Amtsgericht München wies durch Beschlüsse vom 17.07.2020 die Anträge eines fast vierzigjährigen Obdachlosen, der in München lebt, gegen zwei Wohlfahrtsverbände auf vorläufigen Zutritt zu deren Essensausgabe bzw. zu deren Tageseinrichtung auch ohne Atemschutzmaske ab.

Im hier vorliegenden Fall begehrte ein Obdachloser vorläufigen Zutritt zur Essensausgabe bzw. zu einer Tageseinrichtung auch ohne Atemschutzmaske. Der Antragsteller beruft sich auf ein aktuelles Attest, nachdem ihm wegen chronischen Asthmas das Tragen von Mund-Nasen-Schutz-Masken unmöglich sei. Sowohl auf die Inanspruchnahme der Essensausgabe wie der offenen Tageseinrichtung, die er... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09.07.2020
- 1 LA 162/18 -

Tanzschule im Kerngebiet als sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb allgemein zulässig

Baugenehmigung zum Betrieb einer Tanzschule

Eine Tanzschule ist im Kerngebiet gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO als sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb allgemein zulässig. Einer Baugenehmigung zum Betrieb einer Tanzschule steht daher grundsätzlich nichts im Wege. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Grundstückseigentümer im Jahr 2016 vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen die Baubehörde, weil diese der Betreiberin einer Tanzschule eine Genehmigung zum Betrieb einer Tanzschule auf dem Nachbargrundstück erteilt hatte. Die Grundstücke lagen im "Kerngebiet" im Sinne von § 7 der Baunutzungsverordnung (BauNVO).Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.11.2019
- 2-24 S 74/19 -

Rail & Fly: Anspruch auf Entschädigung bei verpasstem Flug aufgrund Zugverspätungen

Reiseveranstalter muss durch Verspätung entstandene Reisekosten erstatten

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet die durch Verspätung hervorgerufenen Reisekosten zu übernehmen, wenn die Beförderung durch ein anderes Unternehmen Teil des Vertrags war. Dies hat das Landgerichts Frankfurt am Main beschlossen und den Reiseveranstalter zur Kostenübernahme verpflichtet.

Im hier vorliegenden Fall buchte der Kläger für sich und seine Familie eine Pauschalreise nach Thailand. Im Reisevertrag mit dem beklagten Reiseveranstalter war die Fahrt zum Flughafen Frankfurt mit "Rail & Fly" der Deutschen Bahn vereinbart. Der Abflug mit Qatar-Airways sollte am Anreisetag um 14.50 Uhr ab Frankfurt erfolgen. In der Buchungsbestätigung wurde empfohlen, sich mindestens... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.06.2020
- 21 ZB 18.1807 -

Widerruf der Berufsbezeichnung "Hebamme" aufgrund unterbliebener Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe bei schwieriger Geburt und versuchtes Vertuschen der Tat

Schwerwiegende Verletzung der Berufspflichten

Eine Hebamme verliert das Recht zum Führen der Berufsbezeichnung, wenn ein Kind bei einer schwierigen Geburt stirbt, weil die Hebamme keine ärztliche Hilfe in Anspruch genommen hat und nachträglich versucht hat, die Tat zu vertuschen. In diesem Verhalten liegt eine schwerwiegende Verletzung der Berufspflichten. Dies hat der Bayerische Ver­waltungs­gerichts­hof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2014 kam bei einer schwierigen Geburt das Kind zu Tode. Obwohl die anwesende Hebamme die Komplikationen erkannt hatte, rief sie nicht den diensthabenden Facharzt zur Vorbereitung eines Kaiserschnitts. Wäre dies geschehen, wäre das Kind sehr wahrscheinlich am Leben geblieben. Die Hebamme manipulierte zudem nachträglich Dokumente,... Lesen Sie mehr




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