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alle Urteile, veröffentlicht am 20.04.2020

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom
- 2 L 688/20 -

Umnutzung einer wegen Corona-Schutzmaßnahmen geschlossenen Gaststätte als Ladengeschäft ist genehmigungs­bedürftig

Genehmigungspflicht der Nutzungsänderung

Die Umnutzung einer Gaststätte als Verkaufsraum für typische Einzelhandelswaren bedarf einer baurechtlichen Genehmigung. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit einen Eilantrag eines Gastwirts aus Bergisch Gladbach abgelehnt, der mit dem Warenverkauf auf Einnahmeausfälle infolge der Corona-Schutzmaßnahmen reagieren wollte.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller ist Inhaber einer genehmigten Gaststätte, die aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen derzeit jedoch geschlossen ist. Da er um seine wirtschaftliche Existenz fürchtet, beabsichtigte er, sein Geschäftsmodell zu ändern und nunmehr Einzelhandelswaren wie Toilettenpapier, Küchenrollen, Obst und Gemüse, Getränke sowie Gutscheine für Online-Shops zu verkaufen. Dies teilte er der Stadt Bergisch Gladbach mit und fügte hinzu, er gehe davon aus, dass seinem Vorhaben keine rechtlichen Bedenken entgegenstünden. Er werde daher mit dem Verkauf in Kürze beginnen, wenn er von der Stadt nichts Abweichendes... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 17.04.2020
- 14 L 59.20 -

Coronagefahren rechtfertigen kein Fernbleiben von schriftlicher Abiturprüfung

Durchführung der schriftlichen Abiturprüfungen unter seuchenrechtlichen Gesichtspunkten zulässig

Eine Berliner Schülerin ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie erreichen wollte, nicht an den ab dem 20. April 2020 angesetzten schriftlichen Abiturprüfungen teilzunehmen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin ist Schülerin und Abiturientin eines Berliner Gymnasiums. Nach dem Willen des Berliner Senats beginnen dort - wie an allen Berliner Schulen - ab dem 20. April 2020 die schriftlichen Abiturprüfungen. Unter Berufung auf etwaige mit den konkreten Prüfungsbedingungen verbundene Gesundheitsgefahren begehrt sie im Wege des vorläufigen... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.02.2020
- 6 A 3273/19 -

Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit aufgrund Weigerung der amtsärztlichen Untersuchung

Keine anderweitige Möglichkeit zur Feststellung der Dienstunfähigkeit als mittels amtsärztlicher Untersuchung

Weigert sich ein Beamter einer rechtmäßigen Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung seiner Dienstfähigkeit nachzukommen, kann der Dienstherr ihn allein deswegen zur Ruhe setzen. Es bestehen keine anderen Möglichkeiten zur Feststellung der Dienstfähigkeit als Mittels einer amtsärztlichen Untersuchung. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund des auffälligen Kommunikationsverhaltens eines beim Land Nordrhein-Westfalen beschäftigten Steuerinspektors bestanden Zweifel an seiner Dienstfähigkeit. Aus diesem Grund ordnete das Land im November 2014 eine amtsärztliche Untersuchung an. Da sich der Steuerinspektor hartnäckig weigerte, sich untersuchen zu lassen, ging das Land... Lesen Sie mehr

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Bundessozialgericht, Beschluss vom 20.02.2019
- GS 1/18 -

BSG: Anspruch der Rentenversicherung gegen Bank auf Rückzahlung zu viel geleisteter Rente nach Tod des Rentenempfängers trotz Kontoauflösung

Bank steht Zurück­behaltungs­recht gegen Erben des Rentenempfängers zu

Ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung kann von einer Bank auch dann gemäß § 118 Abs. 3 Satz 2 SGB VI die Rückzahlung zu viel geleisteter Rente nach dem Tod des Rentenempfängers verlangen, wenn das Konto bereits aufgelöst ist. Der Bank steht gegenüber dem Aus­zahlungs­verlangen des Erben des Rentenempfängers ein Zurück­behaltungs­recht zu. Dies hat der Große Senat des Bundes­sozial­gerichts entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Große Senat des Bundessozialgerichts darüber zu entscheiden, ob ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung von einer Bank auch dann zu viel geleistete Rentenzahlungen zurückverlangen kann, wenn die Bank das Kontoguthaben bereits an den Erben ausgezahlt und das Konto aufgelöst hat. Hintergrund der Entscheidung war ein Fall des 5. Senats, in... Lesen Sie mehr



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