wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 22.04.2020

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.03.2020
- 6 W 25/20 -

Irreführendes Gebraucht­wagen­angebot bei erheblich falscher Angabe des Kilometerstands und Bewertung als "TOP-Angebot"

Erkennbarkeit des auffälligen Unterschieds zwischen Kaufpreis und angeblich geringer Laufzeit unerheblich

Die irrtümlich erheblich zu geringe Angabe des Kilometerstandes in einem Gebraucht­wagen­angebot auf einer Internetplattform ist irreführend, wenn sie aufgrund des Algorithmus der Plattform zu einer blickfangmäßig hervorgehobenen Bewertung als "TOP-Angebot" führt. Dies gilt auch dann, wenn der Verkehr die Diskrepanz zwischen dem Kaufpreis und der angeblich geringen Laufleistung sofort erkennt oder auf einem eingestellten Foto den tatsächlichen Tachostand erkennen kann. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Der Beklagte bewarb auf der Plattform autoscout24.de einen Pkw Golf unter Angabe eines Kilometerstandes von 2.040 km für 1.100 Euro. Tatsächlich betrug der Kilometerstand 204.032 km, was auf einem dem Angebot beigefügten Foto zu erkennen war. Nachdem der Beklagte die vom Kläger begehrte Unterlassungserklärung abgegeben und dessen vorgerichtliche Kosten erstattet hatte, erklärten beide Parteien den Rechtsstreit für erledigt. Das Landgericht Köln legte die Kosten dem Kläger mit der Begründung auf, dass eine Irreführung nicht vorliege. Der angesprochene Verkehr würde aufgrund der Diskrepanz den offensichtlichen Eingabefehler erkennen und weiter durch... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 20.04.2020
- VG 3 L 155.20 -

Abiturientin hat keinen Anspruch auf Verschiebung der Abiturprüfung wegen erschwerter Vorbereitung

Stress und Ängste im Zusammenhang mit einer Prüfung gehören in den Risikobereich des Prüflings

Eine Berliner Schülerin ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie die Verschiebung ihrer unmittelbar bevorstehenden schriftlichen Abiturprüfungen wegen pandemiebedingter Stresssituation erreichen wollte.

Im hier vorliegenden Fall ist die Antragstellerin Schülerin und Abiturientin eines Berliner Gymnasiums. Nach dem Willen des Berliner Senats beginnen dort - wie an allen Berliner Schulen - ab dem 20. April 2020 die schriftlichen Abiturprüfungen; die erste schriftliche Prüfung der Antragstellerin ist für den 24. April 2020 angesetzt. Sie lebt mit ihren Eltern und einem Bruder in einer... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2020
- OVG 4 S 65.19 -

Zeigen rechts­extremistischer Tätowierungen begründet vorzeitige Beendigung des Lehrer­referen­dariats

Grobe Pflichtverletzung wegen fehlenden Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Zeigt ein angehender Lehrer eine rechts­extremistische Tätowierung, so liegt darin eine grobe Verletzung der Ausbildungs- und Dienstpflichten. Wegen des damit einhergehenden fehlenden Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung kann das Referendariat vorzeitig beendet werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein angehender Lehrer in Brandenburg zeigte während einer schulischen Sportveranstaltung im Juli 2018 seinen nackten Oberkörper. Dieser wies großflächige Tätowierungen auf, welche der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind. So war großflächig die SS-Losung "Meine Ehre heißt Treue" zu sehen. Der Schulleitung waren die Tätowierungen bekannt.... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 11.03.2020
- 7 U 10/19 -

Arztbrief darf grundsätzlich per Post versendet werden

Telefonische Kontaktaufnahme oder Prüfung des Zugangs des Arztbriefs nur bei eilbedürftigen Krankheitsfällen

Ein Arztbrief darf grundsätzlich per Post versandt werden. Ein Behandlungsfehler liegt darin nicht. Nur in eilbedürftigen Krankheitsfällen kann eine telefonische Kontaktaufnahme oder eine Prüfung des Zugangs des Arztbriefs angezeigt sein. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine an Krebs erkrankte Patientin im Jahr 2017 auf Zahlung von Schmerzensgeld gegen einen Arzt. Sie warf ihm eine fehlerhafte Behandlung vor. So hätte er sie unter anderem nicht über seine Befunde unterrichtet. Der verklagte Arzt wurde von der Hausärztin zwecks Abklärung des Verdachts einer Krebserkrankung hinzugezogen. Nach der Behandlung der Patientin... Lesen Sie mehr