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Dienstag, 19. März 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 30.04.2020

Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 29.04.2020
- 6 L 456/20 -

Corona-Pandemie: Erlaubnis zur Öffnung eines Sportgeschäfts mit Verkaufs­flächen­größe von mehr als 800 qm

Kein Vorliegen eines sachlichen Grunds für Beschränkung auf 800 qm

Das Verwaltungsgericht Saarland hat entschieden, dass ein Sportgeschäft mit einer größeren Verkaufsfläche als 800 qm öffnen darf. Es besteht kein sachlicher Grund für die Beschränkung auf 800 qm.

Die von der Landesregierung erlassene Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie untersagt in § 5 Abs. 4 Satz 1 landesweit die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche. Ausgenommen hiervon sind die in Abs. 5 Nr. 1 bis 17 der Vorschrift im Einzelnen aufgelisteten Ladengeschäfte, wie zum Beispiel Buchhandlungen und Fahrradhändler. Die Antragstellerin ist im Einzelhandel tätig und betreibt in Neunkirchen ein 1.600 Quadratmeter großes Sportgeschäft. Sie wendet sich mit einem Eilantrag gegen die Beschränkung ihrer Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter und begehrt die Feststellung, dass sie... Lesen Sie mehr

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Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 28.04.2020
- Lv 7/20 -

Durch Corona bedingte Aus­gangs­beschränkungen im Saarland müssen gelockert werden

Ermöglichung von Begegnungen in Familien und des Verweilens im Freien

Nach einer Entscheidung des saarländischen Ver­fassungs­gerichtshofs müssen die im Zuge der Corona-Pandemie verfügten Aus­gangs­beschränkungen im Saarland sofort gelockert werden. Begegnungen in Familien sowie das Verweilen im Freien müssen - unter Wahrung von Abständen und Beachtung der Kontaktreduzierung - ermöglicht werden.

Der Antragsteller hat sich mit einer ausschließlich gegen § 2 Abs. 3 der Verordnung gerichteten Verfassungsbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes gewandt und zugleich beantragt, im Wege einer einstweiligen Anordnung den Vollzug der Vorschrift auszusetzen. Er sieht sich durch das grundsätzliche Verbot des Verlassens der eigenen Wohnung in seinem Grundrecht der Freiheit der Person verletzt.... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 26.03.2020
- 67 S 16/20 -

Virus-Pandemie begründet Verlängerung der Räumungsfrist

Erschwerte Bedingungen zur Beschaffung von Ersatzwohnraum

Kommt es aufgrund einer Virus-Pandemie zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens, wodurch die Beschaffung von Ersatzwohnraum erschwert wird, so ist die Räumungsfrist gemäß § 721 ZPO zu verlängern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Mieter vom Amtsgericht Berlin-Mitte im Dezember 2019 zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt. Das Gericht setzte eine Räumungsfrist bis zum 31. März 2020. Aufgrund der durch das Corona-Virus bedingten gesetzlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens hielt der Mieter die Beschaffung von Ersatzwohnraum innerhalb der gesetzten Frist... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.03.2020
- L 16 KR 462/19 -

Keine Kostenerstattung durch GKV wegen von Kosmetikerin/Elektrologistin durchgeführter Elektroepilation zur Entfernung von Barthaaren nach Geschlechts­angleichung

Behandlung muss von einem Vertragsarzt vorgenommen werden

Die Gesetzliche Krankenversicherung ist nicht zur Erstattung der Kosten einer Elektroepilation zur Entfernung der weißen und grauen Barthaare nach einer Geschlechts­angleichung verpflichtet, wenn die Behandlung durch eine Kosmetikerin/Elektrologistin vorgenommen wurde. Die Behandlung muss von einem Vertragsarzt durchgeführt werden. Eine Kostenerstattung kommt auch dann nicht in Betracht, wenn ein Vertragsarzt die Elektroepilation nicht erbringen kann. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2018 beantragte eine Frau nach ihrer Geschlechtsangleichung bei ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung die Übernahme der Kosten für die Entfernung der weißen und grauen Barthaare mittels einer Elektroepilation durch eine Kosmetikerin. Diese war als Elektrologistin ausgebildet. Die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme ab. Sie... Lesen Sie mehr




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