alle Urteile, veröffentlicht am 30.10.2018
Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 03.04.2018
- S 8 KR 4336/17 -
Kosten für Therapie von Gesichtsfeldausfällen mit Next Wave System müssen nicht von der Krankenkasse getragen werden
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode gehört nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen
Bei der elektrischen Stimulation der Sehnerven zur Therapie von Gesichtsfeldausfällen mit dem Next Wave System handelt es sich um eine neue Behandlungsmethode im Sinne von §§ 92 Abs. 1, 135 SGB V, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse gehört. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erlitt im Oktober 2015 am rechten Auge und im August 2016 am linken Auge eine anteriore ischämische Optikusneuropathie (AION). Im November 2016 beantragte er bei der beklagten Krankenkasse unter Vorlage eines Kostenvoranschlags die Kostenübernahme einer ambulanten elektrischen Stimulation der Sehnerven zur Therapie von Gesichtsfeldausfällen mit dem Next Wave System, im Dezember 2016 führte er die beantragte Therapie durch. Die Krankenkasse lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass es sich bei der beantragten Therapie um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode handele, eine Empfehlung des Gemeinsamen... Lesen Sie mehr
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22.10.2018
- 1 B 1594/18 -
Entlassung von Beamten auf Probe mit rechter Gesinnung zulässig
Dienstherr darf zu Recht Zweifeln an Bereitschaft zum jederzeitigen Eintritt für freiheitliche demokratische Grundordnung äußern
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass es gerechtfertigt ist, einen Beamten auf Probe wegen Zweifeln an dessen Bereitschaft, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, aus dem Dienst zu entlassen. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte damit eine vorausgegangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden.
Im zugrunde liegenden Fall wurde dem Beamten auf Probe u. a. vorgeworfen, an zwei Demonstrationen teilgenommen zu haben, an denen auch für ihn erkennbar Aktivisten der neonazistischen Szene und der NPD in nicht unerheblicher Zahl teilgenommen haben. Weiterhin habe er Beiträge von Personen aus dem rechtsextremen Spektrum im sozialen Netzwerk Facebook "geliked" und entsprechende "Likes"... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.03.2018
- 6 C 1.17 -
BVerwG: Anwaltskanzlei in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts muss Rundfunkbeitrag zahlen
Kein Eingriff in Berufsausübungsfreiheit der Anwaltskanzlei
Eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts muss den Rundfunkbeitrag zahlen. Dadurch wird nicht in die Berufsausübungsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG eingegriffen. Ein solcher Eingriff liegt auch nicht dadurch vor, dass die Anwaltskanzlei gesetzlich verpflichtet ist, Computer vorzuhalten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts betriebene Rechtsanwaltskanzlei mit weniger als acht Beschäftigten den Rundfunkbeitrag zahlen. Damit war diese aber nicht einverstanden und erhob Klage gegen die Beitragsfestsetzung. Die Gesellschaft führte an, dass eine Rundfunknutzung nicht stattfinde und die Computer ausschließlich beruflich genutzt... Lesen Sie mehr
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Landgericht Würzburg, Beschluss vom 13.09.2018
- 11 O 1741/18 -
Rechtsanwalt kann wegen Verstoßes gegen die DSGVO Mitbewerber abmahnen
Bestehen eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs
Ein Rechtsanwalt kann wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen Mitbewerber abmahnen. Dem Rechtsanwalt steht insofern gemäß § 8 Abs. 1 UWG ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch zu. Dies hat das Landgericht Würzburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Rechtsanwältin von einem Mitbewerber abgemahnt, weil seiner Meinung nach die Webseite der Rechtsanwältin gegen die DSGVO verstoßen hatte. Es fehlte tatsächlich eine Datenschutzerklärung, die von der DSGVO vorgeschrieben war. Die Rechtsanwältin weigerte sich die Abmahnung zu akzeptieren und die strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.10.2018
- XII ZB 231/18 -
Ehefrau der Kindesmutter wird durch Ehe nicht zum rechtlichen Mit-Elternteil des Kindes
Bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren geltende Abstammungsregelung gilt nicht bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Ehefrau der das Kind gebärenden Mutter (allein) aufgrund der bestehenden Ehe als weiterer Elternteil des Kindes in das Geburtenregister einzutragen ist. Er hat dies verneint, weil die bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren geltende Abstammungsregelung des § 1592 Nr. 1 BGB* bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren nicht gilt.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kindesmutter und die Antragstellerin lebten seit Mai 2014 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Nach Einführung der "Ehe für alle" schlossen sie am 12. Oktober 2017 durch Umwandlung dieser Lebenspartnerschaft die Ehe. Am 3. November 2017 wurde das Kind geboren, das aufgrund gemeinsamen Entschlusses der beiden Frauen durch medizinisch... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.10.2018
- BVerwG 2 C 32.17 und BVerwG 2 C 34.17 -
Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen
Fehlerhaftigkeit des Besoldungsniveaus in unterster Besoldungsgruppe führt zwangsläufig auch zur Verfassungswidrigkeit des Besoldungsniveaus höherer Besoldungsgruppen
Die Besoldung der Beamten des Landes Niedersachsen in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 war in den Jahren 2005 bis 2012 und 2014 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen; das Gleiche gilt für die Besoldung der Beamten in den Besoldungsgruppen A 9 und A 12 in den Jahren 2014 bis 2016. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht und legte dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfahren zur Besoldung im Land Niedersachsen zur Entscheidung vor.
Die Kläger der zugrunde liegenden Verfahren sind Beamte im niedersächsischen Landesdienst. Zwei der Kläger sind Beamte im aktiven Dienst, ein dritter Beamter ist seit 1998 im Ruhestand. Sie haben seit 2005 bei ihrem Dienstherrn erfolglos eine verfassungswidrige Unteralimentation gerügt. Klage- und Berufungsverfahren blieben weitgehend erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte... Lesen Sie mehr