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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 23.01.2023
- 20 L 1777/22 und 20 L 1784/22 -
Mitglieder von "Aufbruch Leverkusen" sind voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig
Keine Waffenscheine für Mitglieder rechtsextremer Vereine
Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis von Mitgliedern des Vereins "Aufbruch Leverkusen" ist aller Voraussicht nach rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit heute bekanntgegebenen Beschlüssen entschieden und damit die Eilanträge von zwei Mitgliedern des Vereins abgelehnt.
Das Gericht folgt der Einschätzung des Landesverfassungsschutzamtes Nordrhein-Westfalen, dass es sich bei "Aufbruch Leverkusen" um einen rechtsextremistischen
Bloße Mitgliedschaft für waffenrechtliche Unzuverlässigkeit ausreichend
Die aktuellen Beschlüsse reihen sich ein in die Rechtsprechung des Gerichts aus dem vergangenen Jahr. Mit Urteilen aus August und September 2022 hatte es bereits hinsichtlich des AfD-"Flügel" und der Partei "Der III. Weg" entschieden, dass die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung regelmäßig zur Annahme der waffenrechtlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32619
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