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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 09.04.2024
- 13 U 48/23 -
Versicherer lässt Unfallopfer observieren und scheitert am Datenschutz
Versicherer muss über erhobene Daten Auskunft geben
Beauftragt eine Versicherung im Rahmen der Anspruchsprüfung ein Detektivbüro mit der Observation des Anspruchsstellers und werden dabei personenbezogene Daten erfasst, kann Betroffenen im Einzelfall ein Auskunftsrecht zu den gesammelten personenbezogenen Daten zustehen. So lässt sich ein Urteil zusammenfassen, welches der auf das Datenschutzrecht spezialisierte 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg gefasst hat.
Der Kläger aus dem Landkreis Osnabrück erhob Klage gegen den Haftpflichtversicherer vor dem Landgericht Osnabrück. Die Klage war unter anderem auf Auskunft zu den von der
Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO
Die vom Kläger eingelegte Berufung hatte Erfolg. Das OLG verurteilte die
Kein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse
Bei den personenbezogenen Daten des Klägers handele es sich nicht um Geschäftsgeheimnisse im Rechtssinne. Auch sonst bestehe kein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse, da die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2024
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34205
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