wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „freiheitliche demokratische Grundordnung“ veröffentlicht wurden

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22.10.2018
- 1 B 1594/18 -

Entlassung von Beamten auf Probe mit rechter Gesinnung zulässig

Dienstherr darf zu Recht Zweifeln an Bereitschaft zum jederzeitigen Eintritt für freiheitliche demokratische Grundordnung äußern

Der Hessische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass es gerechtfertigt ist, einen Beamten auf Probe wegen Zweifeln an dessen Bereitschaft, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, aus dem Dienst zu entlassen. Der Verwaltungs­gerichts­hof bestätigte damit eine vorausgegangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden.

Im zugrunde liegenden Fall wurde dem Beamten auf Probe u. a. vorgeworfen, an zwei Demonstrationen teilgenommen zu haben, an denen auch für ihn erkennbar Aktivisten der neonazistischen Szene und der NPD in nicht unerheblicher Zahl teilgenommen haben. Weiterhin habe er Beiträge von Personen aus dem rechtsextremen Spektrum im sozialen Netzwerk Facebook "geliked" und entsprechende "Likes" von solchen Personen erhalten. Besondere Bedeutung habe, dass der Probebeamte, nachdem er vom Dienstherrn (nochmals) auf seine Beamtenpflichten hingewiesen worden war, auf seinem Facebookprofil zum Datum "20. April" einen Beitrag öffentlich eingestellt habe, dessen... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21.01.2016
- VG 1 K 255.13 -

PRO NRW durfte in Verfassungs­schutz­bericht 2012 genannt werden

Partei verfolgt Bestrebungen gegen freiheitliche demokratische Grundordnung

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Bürgerbewegung PRO Nordrhein-Westfalen (PRO NRW) im Verfassungs­schutz­bericht 2012 genannt werden durfte.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, die Bürgerbewegung PRO NRW, ist in dem vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen Verfassungsschutzbericht 2012 im Kapitel "Rechtsextremismus" aufgeführt und wird dort vor allem als islamfeindlich beschrieben. Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Klage. Sie hält ihre Erwähnung im Verfassungsschutzbericht nicht für gerechtfertigt,... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.09.2013
- 2 BvR 2436/10 und 2 BvE 6/08 -

BVerfG: Jahrelange Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow verfassungswidrig

Abgeordneten­beobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen Verhältnismäßigkeits­anforderungen

Das Bundes­verfassungs­gericht hat sich zu den Voraussetzungen für die Beobachtung von Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes geäußert und entschieden, dass die Beobachtung demnach einen Eingriff in das freie Mandat darstellt. Er unterliegt strengen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Die langjährige Beobachtung des Beschwerdeführers Bodo Ramelow, eines ehemaligen Bundestags- und jetzigen Landtags­abgeordneten für die Partei DIE LINKE, genügt diesen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit nicht.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschwerdeführer war ab Oktober 1999 Mitglied des Thüringer Landtags. Von Oktober 2005 bis September 2009 war er Mitglied des Deutschen Bundestags und der Fraktion DIE LINKE sowie deren stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Seit Herbst 2009 ist er Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.... Lesen Sie mehr




Werbung