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alle Urteile, veröffentlicht am 01.02.2006

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 24.01.2006
- 10 LB 84/05 -

Keine Aufenthaltserlaubnis für nach islamischem Ritus verheiratete Zweitehefrau und deren Sohn

Die Klägerin reiste 2001 hochschwanger aus dem Libanon in das Bundesgebiet ein, um hier als Zweitehefrau mit ihrem Ehemann und dessen erster Frau sowie deren fünf gemeinsamen Kindern zusammen zu leben. Unmittelbar nach der Einreise gebar sie einen Sohn. Die Anträge der Klägerin und ihres Sohnes auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft lehnte die Stadt Salzgitter wegen des bestehenden Sozialhilfebezuges und der fehlenden Schutzwürdigkeit der islamischen Mehrehe ab.

Der dagegen erhobenen Verpflichtungsklage hat das Verwaltungsgericht Braunschweig stattgegeben, da aufgrund der Mehrehe mit gemeinsamen Kindern bei gelebter Familiengemeinschaft ein zwingendes rechtliches Abschiebungshindernis aus dem Familienschutz des Art. 6 Abs. 1 GG folge.Der dagegen von der Stadt Salzgitter eingelegten - zuvor zugelassenen - Berufung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil stattgegeben und einen Anspruch der Klägerin und ihres Sohnes auf eine Aufenthaltserlaubnis verneint. Es hat dabei ausgeführt, dass zwar jedenfalls die familiäre Lebensgemeinschaft zwischen Eltern und ihren Kindern dem Schutz... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2005
- II ZR 327/04 -

Schrottimmobilien: Bundesgerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften

Immobilienanleger können ihre Kreditverträge, die sie bei einem sog. Haustürgeschäft abgeschlossen haben, leichter widerrufen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.

Der Bundesgerichtshof folgt mit dieser Rechtsprechung dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Oktober 2005 (EuGH zu Schrottimmobilien: Banken müssen Risiken einer Kapitalanlage tragen, die bei unterlassener Widerrufsbelehrung in einer Haustürsituation zustande kam).Käufer von Schrottimmobilien können ihre Darlehensverträge nunmehr schon nach dem Haustürwiderrufsgesetz... Lesen Sie mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12.07.2004
- 1Z BR 49/04 -

Zwei Testamente mit gleichem Datum - welches gilt?

Wenn es zwei mit gleichem Datum versehene Testamente gibt, gelten beide als gleichzeitig errichtet, wenn nicht aufgeklärt werden kann, welches Testament später errichtet wurde. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte der Erblasser unter dem Datum 1. Oktober 1999 zwei Testamente verfasst, die sich inhaltlich widersprachen. Strittig war zudem, ob der Erblasser, der unter einer langjährigen schweren Alkoholkrankheit litt, zum Zeitpunkt der Errichtung der Testamente testierfähig war.Nach Auffassung des Gerichts komme es auf die Frage der Testierfähigkeit nicht... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 01.02.2006
- 4 U 182/05 -

Betreiberin einer Postagentur wird zur Rückzahlung verurteilt

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Betreiberin einer Postagentur zur Rückzahlung von ca. 230.000,00 € an die deutsche Post AG verurteilt.

Die Beklagte hatte seit 1999 in zwei Gemeinden im Kreis Esslingen Agenturen betrieben, in denen sie als Handelsvertreterin Produkte und Dienstleistungen der Post angeboten hatte. Die Verträge wurden mit Wirkung zum 31.08.2004 fristlos gekündigt, weil erhebliche Bargeld- und Inventurdifferenzen aufgetreten waren. Außerdem hatte sich die Beklagte vertraglich zur Rückzahlung von schon... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.02.2006
- 5 AZR 628/04 -

Bei geringfügig Beschäftigten ist die pauschale Lohnsteuer vom Arbeitslohn einzubehalten

Arbeitnehmer trägt die anfallende Lohnsteuer

Ist im Arbeitsvertrag eine Bruttovergütung vereinbart, hat der Arbeitnehmer die anfallende Lohnsteuer im Verhältnis zum Arbeitgeber zu tragen. Der Arbeitgeber kann die abzuführende Lohnsteuer von dem vereinbarten Lohn abziehen.

Das gilt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung hinsichtlich der pauschalierten Lohnsteuer. Nur bei einer Nettolohnabrede, die hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen muss, hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer selbst zu tragen.Im Streitfall war die Klägerin als Reinigungskraft in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis bei der Beklagten beschäftigt. Nach ihrem... Lesen Sie mehr



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