Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 24.07.2015
- 233 C 7550/15 -
Bei Mietwagen-Unfall muss Polizei verständigt werden
Verpassen des Rückflugs muss vom Reisenden hingenommen werden
Wer nach den Vertragsbedingungen verpflichtet ist, beim Unfall mit einem Mietfahrzeug die Polizei zu verständigen und einen Unfallbericht vorzulegen, muss dies selbst dann tun, wenn der Unfallgegner bekannt ist. Er muss dafür in Kauf nehmen, dass er seinen Flug zu verpasst. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Im zugrunde liegenden Verfahren mietete der Kläger aus Krefeld über einen Reiseveranstalter aus München einen PKW in Italien. Am 5. August 2014 wurde der Pkw, den der Kläger ordnungsgemäß geparkt hatte, in Italien von einer Italienerin angefahren und erlitt einen Heckschaden. Die Unfallverursacherin hinterließ ihre Daten an dem Pkw. Der Kläger verließ seine Wohnung in einem italienischen Ferienort gegen 11 Uhr, um zum Flughafen zu fahren. Sein Rückflug startete um 13.30 Uhr. Der Kläger bemerkte sofort beim Einsteigen den Schaden. Er meldete den Vorfall gegenüber der Vermieterin des Pkw bei der Rückgabe des Fahrzeugs am Flughafen und übergab die Daten der Unfallverursacherin. Die Vermieterin nahm Kontakt zur Verursacherin auf und behielt die Kaution des Klägers in Höhe von 900 Euro ein. Aufgrund des bevorstehenden Rückfluges hatte der Kläger die
Kläger wäre gemäß Vermittlungsbedingungen des Reiseveranstalters zur Einschaltung der Polizei verpflichtet gewesen
Der Kläger forderte von dem Reiseveranstalter nach seiner Rückkehr die Auszahlung der Kaution. Dieser weigerte sich zu zahlen. Der Reiseveranstalter wies auf die Vermittlungsbedingungen im Vertrag hin, nach denen der Kläger verpflichtet gewesen wäre, die
Kläger hätte Verpassen des Rückflugs hinnehmen müssen
Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Der Kläger hatte keinen Anspruch auf Rückzahlung der Selbstbeteiligung gegenüber dem Beklagten. Die Zahlung durch die Autovermietung erfolgte freiwillig. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vermittlungsbedingungen im Vertrag wäre es erforderlich gewesen, dass der Kläger die darin vorgegebene Vorgehensweise im Schadensfall vor Ort einhält, was er nicht getan hat, da er die
Weil der Kläger den Selbstbehalt nicht verlangen kann, stehen ihm auch nicht die Rechtsanwaltskosten für das Einklagen des Selbstbehalts zu.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- BGH zur Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.01.2012
[Aktenzeichen: VI ZR 143/11]) - BGH: Gemeinsames Anmieten und Führen eines Mietwagens im Ausland kann Haftungsbeschränkung begründen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2009
[Aktenzeichen: VI ZR 28/08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21861
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21861
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.