Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.10.2014
- 3 StR 268/14 -
Herstellung und Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum ist strafbar
Strafbarkeit nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes
Wer zum Eigenkonsum Cannabis anbaut, kann sich wegen Besitzes und der Herstellung von Betäubungsmitteln gemäß § 29 a Abs. 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) strafbar machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall baute ein Mann auf Maisfeldern ausschließlich zum Eigenkonsum Cannabis an. Bei einer Durchsuchung wurden Cannabispflanzen mit einem Gesamtgewicht von 5.030 Gramm und einem Wirkstoffgehalt von ca. 1,79 % sichergestellt. Zudem wurden im Anwesen des Mannes abgeerntetes und getrocknetes Marihuana entdeckt. Das Landgericht Koblenz verurteilte den Mann aufgrund dessen wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) und dem Anbau von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Gegen diese Verurteilung richtete sich die Revision der Staatsanwaltschaft.
Strafbarkeit wegen Besitzes von Cannabis aufgrund des Anbaus der Pflanzen
Der Bundesgerichtshof entschied zum Fall, dass sich der Mann zum einen aufgrund des auf den Maisfeldern angepflanzten Cannabis wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) strafbar gemacht hat. Der Straftatbestand des Anbaus von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) sei dahinter zurückgetreten.
Strafbarkeit wegen Herstellung von Cannabis
Hinsichtlich des im Anwesen des Mannes aufgefundenen, bereits abgeernteten und getrockneten Marihuanas habe er sich wegen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2015
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Koblenz, Urteil vom 06.11.2013
Jahrgang: 2015, Seite: 14 NStZ-RR 2015, 14
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20671
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20671
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.