Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 10.04.2014
- 8 A 2421/11 -
Anwohnerin unterliegt mit Klage gegen sog. "Freitags-Parties"
Stadt Frankfurt a.M. muss nicht gegen Feier angehen
Eine Anwohnerin des Friedberger Platzes hat keinen Anspruch gegen die Stadt Frankfurt a.M. auf Untersagung der sogenannten "Freitags-Parties" im Anschluss an den Wochenmarkt. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.
Nach Abschluss des Freitags stattfindenden Wochenmarkts kommt es, insbesondere in den Sommermonaten auf dem „Friedberger Platz“ in Frankfurt am Main immer wieder zu spontanen, d. h. nicht organisierten Ansammlungen einer großen Anzahl von Menschen, sogenannten „Freitags- Parties“. Durch diese große Ansammlung von Menschen, die sich auf dem Platz treffen und dort verweilen um sich zu unterhalten, entstehen erhebliche Lärmimmissionen. Die Klägerin, eine Anwohnerin des „Friedberger Platzes“ wandte sich deshalb im September 2010 an die Stadt Frankfurt am Main und verlangte ein Einschreiten der zuständigen Behörden mit der Begründung, die erheblichen Lärmbeeinträchtigungen würden zu einer nachhaltigen Störung der
Stadt Frankfurt a.M. verweigerte Einschreiten gegen "Freitags-Parties"
Dem hielt die Stadt Frankfurt am Main entgegen, bei der Nutzung des „Friedberger Platzes“ als Kommunikationstreff im Anschluss an den Wochenmarkt handele es sich um ein erlaubtes, urbanes Geschehen, das dem sommerlichen Freizeitverhalten des überwiegenden Bevölkerungsanteils entspreche. Ein
Hessischer Verwaltungsgerichtshof verneinte Anspruch auf Einschreiten
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof sieht für die von der Klägerin beantragte Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2014
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18042
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18042
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.