Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.11.2012
- BVerwG 7 C 1.12 -
Bundesrechnungshof muss über Prüfungsergebnisse Auskunft geben
Bundesrechnungshof ist eine informationspflichtige Behörde und muss Auskunft über Prüfungsergebnisse geben
Der Bundesrechnungshof muss grundsätzlich Auskunft über das Ergebnis seiner Prüfungstätigkeit geben. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangt der Kläger, ein
Journalist hat Anspruch auf Einsicht in Prüfungsunterlagen
Das Oberverwaltungsgericht hat der Klage in der Berufungsinstanz im Wesentlichen stattgegeben und den Bundesrechnungshof verpflichtet, dem Kläger Kopien der jeweils abschließenden Prüfungsniederschriften der letzten Prüfung der genannten Organisationen zu übersenden, soweit nicht im Einzelfall besondere Ausschlussgründe wie etwa der Schutz personenbezogener Daten oder der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen entgegenstehen.
Bundesrechnungshof ist informationspflichtig
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung bestätigt. Der Bundesrechnungshof zähe zu den informationspflichtigen Bundesbehörden. Bei seiner Prüfungstätigkeit nehme er Verwaltungsaufgaben wahr. Er könne sich nicht darauf berufen, dass eine effektive Prüfung nur dann möglich sei, wenn den geprüften Stellen der vertrauliche Umgang mit den erlangten Erkenntnissen zugesichert werde.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- OVG Nordrhein-Westfalen: Bundesrechnungshof muss Journalisten Einsicht in Prüfungsniederschriften gewähren
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.10.2011
[Aktenzeichen: 8 A 2593/10]) - Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.09.2010
[Aktenzeichen: 13 K 717.09]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14638
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14638
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.