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Thüringer Oberlandesgericht Jena, Urteil vom 19.11.2009
- 1 U 389/09 -
Thüringer OLG: Bagatellmangel eines neuen Fahrzeuges berechtigt nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag
Für Mangel von unter 1 % des Kaufpreises muss kein Rücktrittsrecht eingeräumt werden
Das Thüringer Oberlandesgericht hat entschieden, dass das Fehlen der im Kaufvertrag vereinbarten Sonderausstattung „automatisch abblendbare Innen- und Außenspiegel“ bei einem knapp 70.000 Euro teuren Porsche Cayenne Tiptronic zwar einen Mangel darstellt, wegen seines Bagatellcharakters aber dennoch nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.
Im zugrunde liegenden Fall war in einem
Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich
Dies sah das Thüringer Oberlandesgericht jedoch nicht so. Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass ein Mangel der Kaufsache dem Käufer ausnahmsweise dann kein
Kaufvertrag hat weiterhin Bestand
Die Beschwerde des Klägers gegen die Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts, die Revision nicht zuzulassen, hat der BGH im Juni zurückgewiesen. Damit steht nun endgültig fest, dass sich der Kläger an dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2011
Quelle: Thüringer Oberlandesgericht/ra-online
- Landgericht Erfurt, Urteil vom 05.03.2009
[Aktenzeichen: 2 HKO 126/0]
- Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.06.2011
[Aktenzeichen: VIII ZR 320/09]
- Oberlandesgericht Karlsruhe stärkt Rechte des Autokäufers bei Mängeln
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2008
[Aktenzeichen: 8 U 34/08]) - Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum zulässig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.11.2008
[Aktenzeichen: VIII ZR 166/07]) - Neuwagenkauf: Auto, das geringfügig mehr Sprit verbraucht als der Hersteller versprochen hat, kann nicht umgetauscht werden
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.05.2007
[Aktenzeichen: VIII ZR 19/05])
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Dokument-Nr. 11988
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