wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13.10.2016
4 U 136/14 -

Beauftragter Statiker muss Bauherrn auf mangelhafte Bauausführung hinweisen

Anspruch auf Schadensersatz bei unterlassenem Hinweis

Erkennt ein vom Bauherrn beauftragter Statiker, dass die Bauausführung des Bauunternehmens mangelhaft ist, so muss er dies dem Bauherrn mitteilen. Unterlässt er den Hinweis, so haftet er auf Schadensersatz. Dies hat das Saarländische Oberlandesgericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erkannte ein vom Bauherrn beauftragter Statiker im Jahr 2008, dass die vom Bauunternehmen beabsichtigte Ausführung der Errichtung eines Einfamilienhauses ungeeignet war. Darauf wies er den Bauherrn aber nicht hin. Er hielt dies nicht für seine Aufgabe. Seine Leistung erbrachte er auch fehlerfrei. Der Bauherr sah dies aber anders und erhob gegen den Statiker Klage auf Zahlung von Schadensersatz wegen dem unterlassenen Hinweis. Das Landgericht Saarbrücken wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Bauherrn.

Anspruch auf Schadensersatz gegen Statiker

Das Saarländische Oberlandesgericht entschied zu Gunsten des Bauherrn und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Bauherrn stehe wegen des unterlassenen Hinweises auf die Mangelhaftigkeit der beabsichtigten Bauausführung ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß §§ 280 Abs. 1, 281 BGB zu. Wenn der Statiker erkenne oder erkennen müsse, dass das Bauunternehmen der Ausführung ein insgesamt untaugliches Konzept zu Grunde lege und der Bauherr deshalb zwangsläufig einen Schaden erleiden werde, sei er verpflichtet, den Bauherrn darauf hinzuweisen. Ein Vertragspartner dürfe nach Treu und Glauben den anderen Vertragspartner bei der Planung und Errichtung eines Bauwerks nicht "in ein offenes Messer laufen lassen".

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2019
Quelle: Saarländisches Oberlandesgericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 30.09.2014
    [Aktenzeichen: 15 O 228/09]
Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Schadensersatzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bauausführung | Hinweispflicht | Mangel | Mängel | Defekt | mangelhaft | Schadensersatz | Statiker | Unterlassen
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2017, Seite: 211
MDR 2017, 211
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 267
NJW-RR 2017, 267
 | Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau)
Jahrgang: 2017, Seite: 159
NZBau 2017, 159

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26865 Dokument-Nr. 26865

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26865

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung