Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Heilbronn, Gerichtsbescheid vom 29.10.2011
- S 7 AL 4100/08 -
Arbeitnehmer nicht zur Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrags verpflichtet
Weigerung zur Vertragsunterzeichnung zu geänderten Bedingungen stellt kein arbeitsvertragswidriges Verhalten dar
Wurde einem Bewerber bereits mündlich ein Arbeitsvertrag zugesagt, ist er nicht verpflichtet, einen abweichenden schriftlichen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Eine Sperrzeit kann auf diese Weigerung nicht gestützt werden. Dies entschied das Sozialgericht Heilbronn.
Im zugrunde liegenden Fall versuchte ein Arbeitgeber, seinen nach mündlicher Vereinbarung eingestellten Mitarbeiter zu bewegen, einen neuen schriftlichen
Vorsorgliches Kündigen zur Vermeidung gegebenenfalls in der Zukunft auftretender Probleme unzulässig
Seine hiergegen gerichtete Klage vor dem Sozialgericht Heilbronn war erfolgreich. Der Kläger habe sich nicht arbeitsvertragswidrig verhalten. Er sei gegenüber seinem Arbeitsgeber nicht dazu verpflichtet gewesen, einen anderen
§ 144 Sozialgesetzbuch Drittes Buch [SGB 3] - Ruhen bei Sperrzeit
(1) Hat der
1. der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe), [...]
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2012
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13631
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung13631
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.