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Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 15.10.2015
- S 14 R 3494/13 -
Kreissparkasse zur Rückzahlung von mehr als 7.000 Euro zu viel überwiesener Rente verurteilt
Bank hätte zu viel überwiesene Rente nach Tod eines Rentners nicht mehr auszahlen dürfen
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Bank nach Kenntnis über das Ableben eines Kunden zu viel überwiesene Rente an die Deutsche Rentenversicherung zurückzahlen muss - und zwar auch dann, wenn die Bank die zu viel gezahlte Rente bereits an die Erben ausgezahlt hatte.
Im zugrunde liegenden Fall verstarb ein
SG verpflichtet Sparkasse zur Rückzahlung der Rentenbeträge
Die hiergegen von der Rentenversicherung erhobene Klage hatte vor dem Sozialgericht Heilbronn Erfolg. Nach dem Ableben des Rentners sei die Rente nur unter gesetzlichem Vorbehalt gezahlt worden. Bereits ab Kenntnis vom
Hinweis zur Rechtslage:
§ 118 Abs. 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch [SGB VI] - Grundsicherung für Arbeitsuchende -:
Geldleistungen, die für die Zeit nach dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2015
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
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Dokument-Nr. 21903
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