wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 10. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2019
S 8 KR 1441/15 -

Schwerhöriger hat Anspruch auf Bluetooth-Hörgeräte-Zubehör für Mobilfunktelefonie

Hörgerät dient unmittelbarem Behinderungs­ausgleich

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Schwerhöriger gegen seine Krankenkasse einen Anspruch auf ein Bluetooth-Hörgeräte-Zubehör für Mobilfunktelefonie hat.

Der 68-jährige Kläger des zugrunde liegenden Falls ist aufgrund einer mit an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit auf die Nutzung eines Hörgerätes angewiesen. Im Jahr 2014 beantragte er die Versorgung mit einem neuen Hörgerät, mit dem er in der Lage sei, sein Mobilfunktelefon zu nutzen. Der Beklagte gewährte lediglich einen geringeren Festbetrag. Der Kläger könne ein Festnetztelefon nutzen. Ein Anspruch auf eine verständliche Gesprächsführung mittels eines Mobilfunktelefons bestehe nicht. Dagegen wandte sich der Kläger. Nach einem Hinweis des Gerichts auf die kostengünstigere Versorgungsmöglichkeit mit einem Bluetooth-Hörverstärker stellte der Kläger seinen Antrag auf Versorgung mit diesem Hörverstärker um.

Zubehörteil führt aufgrund relativ günstigen Preises nicht zu unverhältnismäßigen Kosten

Das Sozialgericht Düsseldorf urteilte zu Gunsten des Klägers. Der Kläger habe einen Anspruch auf Versorgung mit dem Hörverstärker. Der beauftragte Sachverständige habe eine deutliche Hörverbesserung bei Mobiltelefonie durch die zusätzliche Schnittstelle mit dem Hörverstärker festgestellt. Auf die Frage, ob die Mobilfunktelefonie inzwischen als Grundbedürfnis anzusehen sei, komme es nicht an. Denn Hörgeräte würden dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dienen. Dies führe hier auch nicht zu unverhältnismäßigen Kosten, weil das Zubehörteil relativ günstig sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2020
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht | Sozialversicherungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gehörs | Hörvermögen | Hörbehinderung | Hörgerät | Kostenerstattung | Krankenkasse

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29172 Dokument-Nr. 29172

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29172

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?