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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.03.2020
- 9 B 187/20 -
5-köpfige obdachlose Familie muss menschenwürdig untergebracht werden
Unterbringung auf 30 Quadratmetern Größe genügt nicht rechtlichen Anforderungen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Unterbringung einer seit sechs Monaten obdachlosen 5-köpfigen Familie, bestehend aus der Mutter, zwei minderjährigen und zwei volljährigen Töchtern, in zwei Zimmern von insgesamt 30 qm Größe nicht den rechtlichen Anforderungen genügt. Das Gericht verpflichtete die Stadt Köln, der Familie eine Obdachlosenunterkunft zur Verfügung zu stellen, die zum einen ausreichend groß ist und zum anderen über getrennte Räume verfügt, die Rückzugsmöglichkeiten eröffnen.
Das Oberverwaltungsgericht teilte nicht die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Köln, dass die Antragstellerinnen nicht obdachlos seien, weil die Stadt ihnen weiterhin die Möglichkeit vermittelt habe, die bislang genutzten 30 qm in einem ausschließlich von der Stadt Köln zur
Schutzwürdigen Belangen von minderjährigen Kindern muss Rechnung getragen werden
Der Unterbringungsanspruch eines Obdachlosen sei zwar grundsätzlich nur auf die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online (pm/kg)
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil
[Aktenzeichen: 20 L 27/20]
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Dokument-Nr. 28517
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